Brandschutztüren T30/T30 RS/RS
Für den Innenbereich
T30-Türen nach bauaufsichtlicher Zulassung Z-6.20-2266.
Brandschutztüren T30/T30 RS/RS
Die Oberflächenglatte für den Innenbereich
T30-Türen nach bauaufsichtlicher Zulassung Z-6.20-2284, die oberflächenglatt ausgeführt werden sollen.
T30-Türen nach bauaufsichtlicher Zulassung
T30 Min. feuerhemmend / RS Rauchschutz
Feuerhemmend und barrierefrei:
Der Trend zu barrierefreien Türschwellen ist unaufhaltsam. Unabhängig von der älter werdenden Bevölkerung und dem Wunsch, möglichst lang in den eigenen vier Wänden zu wohnen, sind schwellenfreie Übergänge heute einfach ein Komfort-Thema. Türen und Fenstertüren müssen gut passierbar sein, um nicht zum Hindernis für Kinder, ältere Menschen, gerade auch für Rollstuhlfahrer und Rollatornutzer zu werden.
Für öffentliche Gebäude als auch für barrierefreie Wohnungen besteht die Forderung, untere Türanschläge zu vermeiden. Wenn technisch nicht anders lösbar, darf die Höhe der Türschwellen max. 20 mm betragen. Dennoch stellen diese 20 mm ein Hindernis dar, welches es zu überwinden gilt. Mit der von uns geprüften Schwelle gehört auch diese „Stolperstufe“ der Vergangenheit an.
Brandschutz und Barrierefreiheit sind somit vielseitig kombinierbar.