Ob in Hotelzimmern, Eingangshallen oder im Großraumbüro – kein öffentlich zugänglicher Ort kommt ohne Feuerlöscher, Alarmpläne oder Hinweise zum Verhalten im Brandfall aus. Diese wirkungsvollen Mittel zur Bekämpfung von Feuer stehen in einem direkten Verhältnis zur Brandschutzordnung.
Eine besondere Bedeutung kommt der Brandschutzordnung in der Arbeitswelt zu. Vorgesetzte sind dazu angehalten, die Gefahr eines Brandes mit den ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu minimieren.
Die Brandschutzordnung gehört zu den Sicherheitsvorkehrungen in Unternehmen und Betrieben. Der Arbeitgeber hat einen Fürsorgeauftrag für seine Mitarbeiter. Eine Brandschutz Norm schafft adäquate Rahmenbedingungen zum Schutz aller Angestellten.
Was ist der Zweck einer Brandschutzordnung? Welche Rolle spielt die Brandschutz Norm? Wie lassen sich die Brandschutz Vorschriften im Arbeitgeberbetrieb einhalten? Solche Fragestellungen beschäftigen vor allem Unternehmensführer, aber auch Privatleute. In diesem Artikel finden Verantwortliche wissenswerte Informationen über Brandschutz Vorschriften in Unternehmen. Darüber hinaus werden die DIN Norm Brandschutz sowie die Pflichten von Brandschutzbeauftragten erläutert.
Brandschutzbestimmungen von A bis Z
Der Brandschutz in Deutschland umfasst eine Vielzahl an Bereichen, für die eine kurze Begriffsdefinition sinnvoll ist. Ihre Bedeutung wird in den folgenden Kapiteln detailliert beschrieben.
1. Brandschutzordnung
Unter einer Brandschutzordnung versteht man Regeln und Vorschriften zur Vermeidung von Bränden. Der Brandschutz in Deutschland ist ein Teilbereich des Gefahrenschutzes. Brandschutzordnungen gelten für öffentliche Einrichtungen, Mehrfamilienhäuser oder Unternehmen. In diesem Fall ist auch von Brandschutz Unternehmen Vorschriften die Rede.
Die Brandschutzordnung in einem öffentlichen Gebäude beinhaltet die Brandschutzordnung Teil a sowie die ergänzenden Teile b und c. Die Adressaten der drei Brandschutz Vorschriften sind unterschiedliche Personengruppen.
2. Brandschutz Norm
Für den Brandschutz in Deutschland gilt eine Brandschutz Norm. Sie umfasst die Vorschriften der DIN 4102 oder der europaweit eingeführten Kategorie EN 13501-1. Die Richtlinien nehmen Bezug auf die Brennbarkeit von Baumaterialien.
3. Brandschutzbestimmungen
Brandschutzbestimmungen sind konkret formulierte Vorschriften der Brandschutzordnung. Sie verfolgen zwei Zwecke – die Vorbeugung sowie die effektive Bekämpfung von Bränden. Mit der Einführung und Befolgung der Brandschutzbestimmungen in Betrieben werden die Mitarbeiter für potenzielle Gefahrenquellen in den Räumlichkeiten sensibilisiert.
4. Brandschutzbeauftragter
Ein Brandschutzbeauftragter ist ein geschultes Mitglied des Personals im Arbeitgeberbetrieb. Er ist in der Lage, die Brandschutz Unternehmen Vorschriften im Falle eines Brandes einzuhalten. Das Fachwissen wird im Rahmen von weiterbildenden Maßnahmen vermittelt.
5. Brandschutzordnung Teil a
Auf der Brandschutzordnung Teil a bauen die Inhalte der Brandschutzordnung b und c auf. Die Vorschriften der Brandschutzordnung Teil a beziehen sich nicht auf eine bestimmte Institution oder eine spezifische Personengruppe. Sie stellen die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen im Brandfall dar.
Was ist eine Brandschutzordnung?
Bei einer Brandschutzordnung handelt es sich um Sicherheitsbestimmungen, welche im Falle von Bränden in Betrieben und Unternehmen für alle Beteiligten gelten. Der Brandschutz in Deutschland geht jedoch weit darüber hinaus: Die Vorkehrungen der Brandschutzordnung erfüllen einen präventiven Zweck.
Die folgenden Maßnahmen wirken der Entstehung von Bränden entgegen:
- Installation von Feuermeldern in jedem Raum
- Ernennung bzw. Einweisung von Brandschutzbeauftragten
- Seminare mit dem inhaltlichen Schwerpunkt auf der Brandschutzordnung des jeweiligen Betriebs
- Installation von Feuerlöschern
- Schulungen der Mitarbeiter (Verhalten im Brandfall)
- Verbot von offenen Feuerquellen wie Kerzen
- Ausschilderung von Notausgängen und Sammelplätzen
- Anbringen von Hinweisschildern für Löschgeräte
Eine Brandschutzordnung ist nicht das gleiche Regelwerk wie ein Konzept für den Schutz vor Bränden. Das Konzept umfasst die ausgearbeiteten Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung. Nach der Entwicklung des Schutzkonzepts wird die finale Brandschutzordnung schriftlich dokumentiert und als Plan der Brandschutzordnung Teil a veröffentlicht.
Eine Brandschutzordnung setzt sich aus zwei Aspekten zusammen. Das Installieren von Löschgeräten und das Anbringen von Hinweisschildern gehören zur Sicherung der Räumlichkeiten. Weitere Teilbereiche der Brandschutzordnung sind die uneingeschränkte Zugänglichkeit zu den Notausgängen und Fluchtwegen. Die Bestimmung von Brandschutzbeauftragten und die Anweisungen gemäß der allgemeinen Brandschutzordnung Teil a beziehen die betreffenden Personen mit in die Planung ein.
Umsetzung der Brandschutzordnung in der Praxis
Mit der Einrichtung der Räumlichkeiten nach den Vorschriften der Brandschutzordnung wird ein sicheres Arbeitsumfeld geschaffen. Feuermelder zählen zu den effektiven Schutzmaßnahmen. Seit Juli 2013 sieht der Brandschutz in Deutschland das Anbringen von Feuermeldegeräten in jedem Raum als bundesweite Pflicht vor. Diese Vorschrift betrifft nicht nur Privatpersonen, sondern auch Firmen.
Feuermelder werden an der Zimmerdecke installiert. Sie sind wirkungsvolle Frühwarnsysteme zur Bekämpfung von Bränden. Die Funktionsweise der Geräte geht auf eine Lampe zurück. Sie übermittelt Signale in die Kammer des Feuermelders. Beim Eindringen von Rauchschwaden treffen die Strahlen des Lichts auf den Ruß. Durch den Kontakt wird der Alarm des Feuermelders ausgelöst. Die Batterien werden regelmäßig ausgetauscht, um die Effizienz der Geräte sicherzustellen.
Brandschutzbeauftragte kennen die Brandschutzordnung ebenso genau wie die spezifischen Brandschutz Unternehmen Vorschriften. Die Anzahl der Beauftragten hängt von der Unternehmensgröße ab. Für Betriebe mit wenigen Räumen und einem überschaubaren Personal reicht ein Experte für die Brandschutz Vorschriften aus. In großen Unternehmen werden mehrere Ansprechpartner beauftragt.
Schulungen mit dem Schwerpunkt auf der aktuellen Brandschutzordnung kommen allen Arbeitnehmern im Betrieb zugute. Die Einweisung in die Brandschutz Vorschriften wird von einem externen Seminarleiter, dem Vorgesetzten und/oder dem Brandschutzbeauftragten vorgenommen. Das Proben des Ernstfalls findet unabhängig von den Schulungen statt. Solche praktischen Übungen lassen Rückschlüsse auf die Kenntnisse der Brandschutz Unternehmen Vorschriften zu: Wenn sich die Mitarbeiter gemäß der internen Brandschutzordnung verhalten und sich am Sammelplatz einfinden, sind sie für den tatsächlichen Notfall gewappnet.
Der Brandschutz in Deutschland fordert die Verfügbarkeit von funktionsfähigen Feuerlöschern für öffentliche Gebäude. Eine regelmäßige Wartung der Löschgeräte sowie eine Kontrolle des Ablaufdatums werden vom Brandschutzbeauftragten vorgenommen. Bei den Schulungen über Brandschutz Unternehmen Vorschriften werden die Teilnehmer in die sachgerechte Nutzung der Feuerlöscher eingeführt. Ähnlich wie Notausgänge sind auch die Löschgeräte frei zugänglich, damit Anwesende im Falle eines Brandes umgehend von ihnen Gebrauch machen.
Laut Brandschutzordnung sind Gegenstände wie brennende Kerzen oder Öllampen in öffentlichen Einrichtungen nur mit Einschränkungen gestattet. In Kirchen ist die Verwendung unter den entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen erlaubt; die Brandschutz Unternehmen Vorschriften verbieten die Nutzung von leicht entflammbaren Objekten.
Eine weitere Möglichkeit zur Prävention bezieht sich auf die Kennzeichnung von Fluchtwegen. Fluchtpläne werden laut Brandschutz Vorschriften an den Türen der Büros angebracht. Weitere Pläne mit den farblich gekennzeichneten Fluchtwegen, Notausgängen oder Feuerlöschern sind im Eingangsbereich oder in Konferenzräumen zu finden. Notausgänge oder Wege in Richtung Sammelplatz sind freizuhalten. Hinzu kommt die Ausschilderung und Beleuchtung der Bereiche.
Brandschutzordnung – allgemeine Fakten
Der Brandschutz in Deutschland sieht keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeberbetriebe vor. Unternehmen entscheiden selbst über interne Brandschutz Vorschriften. Regeln für eine allgemeingültige Brandschutzordnung gibt es nach dem aktuellen Stand nicht.
Über die Einführung einer gesetzlichen Brandschutz Ordnung wird dennoch diskutiert. Das Wohl der Arbeitnehmer ist das relevanteste Argument für allgemeingültige Vorschriften zum Brandschutz in Deutschland. Bundesweit einheitliche Brandschutzbestimmungen erleichtern den Arbeitgebern die Einhaltung beziehungsweise Umsetzung der geltenden Brandschutz Vorschriften.
Ein Synonym für Brandschutzordnung lautet Brandschutz Verordnung. Sie wird in einem Abstand von 24 Monaten von einem externen Fachmann oder dem zuständigen Brandschutzbeauftragten kontrolliert. Für die Überarbeitung der Brandschutz Unternehmen Vorschriften ist ein umfangreiches Wissen über die Normen in der Brandschutzordnung nötig.
Betriebsinterne Fortbildungen zum Thema Brandschutzordnung stehen einmal im Jahr als Pflichttermine an. Im Ausnahmefall finden die Schulungen häufiger statt. Hier entscheidet der Arbeitgeber.
Die Brandschutzordnung Teil a lässt sich in drei Schritten zusammenfassen:
- Feuerwehr kontaktieren
- Einen sicheren Ort aufsuchen
- Den Brand löschen, ohne sich selbst in Gefahr zu begeben
Diese ‚Basis‘ der Brandschutzordnung hat nicht nur für Brandschutz Unternehmen Vorschriften, sondern für alle öffentlichen Einrichtungen und Privatwohnungen Geltung.
Die Brandschutz Norm kategorisiert leicht entflammbare Materialien in die Gruppen a, b, c, d und f. Solche Kategorien werden Brandklassen genannt. Sie sind Indikatoren für den korrekten Löschvorgang:
- Klasse a: Stoff und Holz
- Klasse b: Flüssige Substanzen wie Benzin, Diesel oder Öl
- Klasse c: Gas
- Klasse d: Entflammbare Metallarten
- Klasse f: Fette
- Löschgeräte für Klasse a: Fettbrand-, Pulver-, Wasser- oder Schaumlöscher
- Löschgeräte für Klasse b: Schaum-, Pulver-, Fettbrand- oder Kohlendioxidlöscher
- Löschgeräte für Klasse c: Pulverlöscher
- Löschgeräte für Klasse d: Pulverlöscher für Metall
- Löschgeräte für Klasse f: Fettbrandlöscher
Der Brandschutz als Maßnahme zur Bekämpfung und Vorbeugung von Feuer lässt sich in vier Bereiche einordnen. Bei den Bereichen wird zwischen Prävention und Intervention unterschieden. Der organisatorische, bauliche und anlagentechnische Schutz beugt der Entstehung von Bränden vor. Beim abwehrenden Brandschutz wird die Ausbreitung des Feuers eingedämmt. Die Brandschutzordnung gibt die Richtlinien der Schutzmaßnahmen vor.
Dem organisatorischen Schutz liegt die Brandschutzordnung Teil a zugrunde. Das Erstellen von Fluchtplänen unterliegt den geltenden Brandschutz Normen. Der anlagentechnische Brandschutz ist ein Sammelbegriff für die Installation von technischen Vorrichtungen, welche zum Löschen von Bränden Verwendung finden. Beim baulichen Brandschutz werden die Brandschutz Vorschriften beim Umgang mit brennbaren Materialien eingehalten. Hinzu kommt die Ausarbeitung eines Schutzkonzepts für die jeweiligen Bauten.
Das Nichtbefolgen der Brandschutzordnung wird strafrechtlich verfolgt. Mit der Zahlung eines Schadensersatzes werden zum Beispiel brandbedingte Beschädigungen an Gebäuden beglichen. Bei schweren Verstößen gegen die Brandschutzordnung erhalten die betreffenden Personen einen Bußgeldbescheid.
Die Kategorisierung der Brandschutzvorschriften in DIN-Normen sorgt für eine Einheitlichkeit und erleichtert die Befolgung der Regeln in Form einer Brandschutzordnung. Die Brandschutzordnung Teil a lässt sich durch spezifische Brandschutz Vorschriften ergänzen.
Normen – Brandschutz
Mit einer Brandschutz Norm wird ein allgemeiner Sicherheitsstandard gewährleistet. Die Normen schreiben die gesetzlichen Mindestanforderungen hinsichtlich Hitzebeständigkeit und Feuerfestigkeit bei Fenstern und Türen vor.
Der Brandschutz in Deutschland ordnet Materialien zur Weiterverarbeitung in der Industrie oder auf dem Bau in die Brandschutz Norm DIN 4102 ein.
Bei Fenstern und Türen zur Brandbekämpfung differenziert die Brandschutz Norm zwischen feuerhemmenden/hochfeuerhemmenden und feuerbeständigen/hochfeuerbeständigen Modellen. Die Brandschutz Vorschriften nach der aktuellen DIN-Norm sind Kriterien bei Testphasen. Bei den Testeinheiten wird das Material auf seine Stabilität hin geprüft. Wenn es den thermischen Belastungen standhält, entspricht es den Maßstäben der Brandschutzordnung und eignet sich für die Weiterverarbeitung.
Feuerfeste Türen und Fenster lassen sich als Module in Gebäudefassaden oder Eingangshallen integrieren. Fenster mit selbstschließender Funktion halten Feuer und Rauch besonders effektiv ab. Sie erfüllen die Richtlinien der Normen für Brandschutz F30 bis F90.
Bei der Brandschutzordnung bilden die Verhaltensregeln im Gefahrenfall eine separate Kategorie. Der Brandschutz in Deutschland ist in die Brandschutzordnung a b c gegliedert. Jede Brandschutz Norm ist an eine bestimmte Gruppe von Personen adressiert.
Brandschutz Teil a
Die Brandschutzordnung Teil a nimmt Bezug auf alle Angestellten eines Betriebs oder Anwesende in einer öffentlichen Einrichtung. Sie umfasst die grundlegenden Kriterien der Brandschutzordnung.
Bei den Hinweisen lassen sich Unterscheidungen zwischen der Prävention und dem korrekten Verhalten im Brandfall vornehmen. In der Brandschutzordnung für öffentliche Einrichtungen ist das Rauchverbot ein wichtiger Grundsatz. Der Gebrauch von Zigaretten, Feuerzeugen und Streichhölzern ist in den Innenräumen untersagt. Als Ausweichmöglichkeit sind die Bereiche im Freien vorgesehen. Verbrannte Zigaretten oder Streichhölzer werden in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt.
Elektrisch betriebene Gerätschaften bergen ein Gefahrenpotenzial. Defekte Kabel, Steckdosen und Lichtschalter sind laut Brandschutzordnung zu beheben oder dem zuständigen Fachpersonal (Techniker, Elektriker) zu melden. Für die Lagerung von leicht brennbaren Materialien wird eine Genehmigung benötigt. Im Falle einer Erlaubnis ist auf eine sachgerechte Aufbewahrung der Stoffe zu achten.
Beim Verlassen der Räume oder des Gebäudes sind Türen und Fenster zu schließen. Notausgänge und Fluchtwege bleiben hingegen frei, um im Gefahrenfall eine Evakuierung zu ermöglichen. Dieselbe Regel gilt für Feuerwehreinfahrten.
Solche Maßnahmen dienen laut Brandschutzordnung Teil a der Verhütung von Bränden. Im Brandfall gelten neben den Brandschutz Vorschriften spezifische Anweisungen zur Eindämmung des Schadens. In der Brandschutzordnung Teil a werden die folgenden Fragestellungen behandelt:
1. Wer zählt zu den betreffenden Personengruppen (Mitarbeiter, Gäste, Mieter etc.)?
2. In welchem Gebäude brennt es?
3. Was ist die Ursache für den Brand?
4. Gibt es Verletzte?
5. In welchem Bereich/Zimmer brennt es?
6. Wurde die Feuerwehr kontaktiert?
7. Wurden eigenständige Löschversuche in den Räumlichkeiten unternommen?
Das Bereitstellen von Löschgeräten ist gemäß der geltenden Brandschutzordnung in öffentlichen Gebäuden verpflichtend. Fahrstühle werden im Brandfall nicht benutzt. Hier besteht Erstickungsgefahr. Stattdessen schaffen die Notausgänge Platz für den Weg ins Freie. Anweisungen durch den Brandschutzbeauftragten oder die Feuerwehr sind laut Brandschutzordnung Teil a ebenfalls zu befolgen.
Die Hinweise der Brandschutzordnung Teil a sind als übersichtlicher Notfallplan im Gebäude angebracht. Aktualisierungen werden von den Verantwortlichen in die Brandschutzordnung aufgenommen. Eine Wartung von technischen Geräten in Verbindung mit einer Kontrolle der Räumlichkeiten fällt in den Zuständigkeitsbereich von Fachleuten. Bei der Prüfung werden nach Bedarf Reparaturen vorgenommen, um zur allgemeinen Sicherheit der Örtlichkeiten beizutragen.
Brandschutzordnung Teil b
Die Brandschutzordnung Teil a gibt die Rahmenbedingungen für präventive Maßnahmen und die Bekämpfung des Brandes vor.
Im Vergleich zur Brandschutzordnung Teil a ist die Brandschutzordnung der Kategorie b spezifischer. Sie beinhaltet Hinweise für Personengruppen ohne Brandschutzaufgaben. Die Brandschutz Vorschriften dieser Brandschutzordnung beschreiben Verhaltensweisen im akuten Notfall.
Im Brandfall sind alle Anwesenden laut Brandschutzordnung dazu verpflichtet, das Gebäude sofort zu verlassen. Bei der Räumung wird hilfebedürftigen Personen Unterstützung durch Dritte geleistet. Das Verlassen der Einrichtung wird bei starker Rauchentwicklung in gebückter Haltung und mit einem feuchten Taschentuch vor der Nase vorgenommen. Je nach Aufenthaltsort weist der kürzeste Rettungsweg schnellstmöglich in den Außenbereich. Gleichzeitig werden die Brandschutz Vorschriften der Brandschutzordnung Teil a befolgt.
Inhalte der Brandschutzordnung Teil b auf einen Blick:
1. Befolgung der Brandschutz Vorschriften gemäß Brandschutzordnung Teil a
2. Verlassen der Räumlichkeiten unter der Berücksichtigung von Anweisungen seitens der Feuerwehr oder der Verantwortlichen mit Brandschutzaufgaben
8 Brandschutzordnung c
Die Brandschutz Vorschriften der Brandschutzordnung Teil a und der Brandschutzordnung Kategorie b gelten für alle Personengruppen, die sich am jeweiligen Ort befinden.
Als Ergänzung wurde die Brandschutzordnung Teil c entwickelt. Die Brandschutzordnung c ist an Personengruppen mit Brandschutzaufgaben adressiert. Zu ihnen gehören ehrenamtliche und/oder hauptberufliche Brandschutzbeauftragte. Sie sind im Ernstfall weisungsbefugt, tragen aber zugleich die Verantwortung für die Anwesenden. Dabei hat der Selbstschutz Vorrang. Die Brandschutzordnung mit den verschiedenen Brandschutz Vorschriften hilft den Verantwortlichen, angemessen und regelkonform zu handeln.
Wenn mehrere Brandschutzbeauftragte zugegen sind, werden die Zuständigkeitsbereiche auf sie verteilt. Zu den Aufgaben gehören beispielsweise die Verständigung der Feuerwehr, die Absicherung des Geländes oder die Hilfestellung beim Verlassen des Gebäudes. Die Beauftragten fungieren als Koordinatoren. Sie weisen den Anwesenden den Weg zu den Notausgängen, warten auf das Eintreffen des Löschfahrzeugs und halten vor Ort Rücksprache mit der Feuerwehr.
Neben den internen oder externen Brandschutzbeauftragten unterliegen die Rettungskräfte und die Brandschutzleitung der Brandschutzordnung Teil c.
Inhalte der Brandschutzordnung Teil c auf einen Blick:
1. Befolgung der Brandschutz Vorschriften gemäß Brandschutzordnung Teil a
2. Einhalten der Regeln der Brandschutzordnung Teil c (Hinausbegleiten der Anwesenden, Meldung des Brandfalls bei der Leitzentrale der Feuerwehr sowie Koordination der Abläufe)
3. Gewährleistung des Personenschutzes bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Selbstschutzes gemäß der geltenden Brandschutzordnung und den Vorschriften der Brandschutzordnung Teil a
4. Unterstützung der Personengruppen, welche der Brandschutzordnung Teil b zugeordnet sind
Vorschriften betrieblicher Brandschutz
Innerbetriebliche Brandschutz Vorschriften werden in regelmäßigen Abständen auf den neuesten Stand gebracht. Die Überarbeitung der internen Brandschutzbestimmungen dient dem Schutz des gesamten Personals. Bei Schulungen werden die Mitarbeiter auf die neuen Richtlinien der Brandschutzordnung hingewiesen. Die Leitung der Seminare wird vielfach von den Brandschutzbeauftragten vorgenommen.
Für die Entwicklung einer Brandschutzordnung gelten die Vorschriften der DIN 14096. Sie enthält Vorgaben für die Inhalte der Brandschutzordnung und die Örtlichkeiten, an denen die Notfallpläne zu finden sind.
Die formalen Vorgaben für die Brandschutzordnung sehen ein Format als übersichtliche DIN-A-4-Seite vor. Kürzel oder Piktogramme auf der schriftlichen Brandschutzordnung sind deckungsgleich mit den Hinweisschildern. Die Brandschutzordnung wird in der jeweiligen Landessprache verfasst.
Ein roter Seitenrand macht die Leserschaft auf die Brandschutzordnung aufmerksam. Das Datum der Veröffentlichung bestätigt die Aktualität der Brandschutzordnung.
Brandschutz in Unternehmen Vorschriften
Die Brandschutz Vorschriften in Betrieben entsprechen der Brandschutz Norm. Dazu zählen die Verordnungen DIN 4102, DIN EN 13501 und DIN EN 1992-1-1. Die Abkürzung EN bezeichnet die europaweiten Normen. DIN steht für die deutschen Regeln der Brandschutzordnung.
Beim Errichten von Neubauten orientieren sich die Verantwortlichen am Baugenehmigungsverfahren. Das Dokument enthält Forderungen, welche beim Verfassen einer Brandschutzordnung einzuhalten sind. Nach der Beendigung der Bauarbeiten gilt die Brandschutzordnung für alle Beteiligten.
Fallbeispiel I: In einer Fabrik für Baustoffe arbeiten die Beschäftigten mit Materialien der Brandklasse a. Für alle Mitglieder des Personals gilt die Brandschutzordnung Teil a. Bei der Bearbeitung der brennbaren Stoffe sind die Produktionsschritte gemäß der Brandschutz Norm DIN 4102 und der Ergänzung DIN EN 13501 konzipiert. Die Brandschutzordnung nach DIN 4102 beschreibt das sogenannte Brennverhalten der Rohstoffe. Bei der Brandschutzordnung nach DIN EN 13501 wird das Brennverhalten dem jeweiligen Material zugeordnet.
Fallbeispiel II: Beim Bau eines Bürogebäudes wird neben Beton und Holz auch Stahl verarbeitet. Die Brandschutzordnung berücksichtigt diesen Umstand mit der Brandschutz Norm DIN 4102 und den Vorschriften DIN EN 13501 beziehungsweise DIN EN 1992-1-1.
Neben den spezifischen Vorschriften der betriebsinternen Brandschutzordnung werden die Regeln der Brandschutzordnung Teil a befolgt. Diese allgemeine Gültigkeit lässt sich auf alle Unternehmen ausweiten.
Als Faustregel gilt die Angabe von 5 Prozent: 5 Prozent der Angestellten sind als Brandschutzbeauftragte zu ernennen. Diese Zahl ist nur die Mindestanforderung. In großen Betrieben sind oft mehr als 5 Prozent der Arbeitnehmer Beauftragte für den Ernstfall.
Brandschutz im Büro Vorschriften
In Büroräumen stellen Aktenordner, Papier oder elektronische Geräte eine latente Brandgefahr dar. Dieser Umstand wird in der Brandschutzordnung Teil a behandelt. Hinzu kommt die Brandschutzordnung des jeweiligen Betriebs.
Mit einem generellen Rauchverbot lässt sich das Risiko verringern. Des Weiteren ist die Nutzung von Feuerzeugen oder brennbaren Materialien in den Räumlichkeiten verboten oder nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Der Ernstfall wird in unangekündigten Übungen geprobt. Bei den Proben richten sich die Anwesenden nach den Vorgaben der Brandschutzordnung Teil a.
Im Brandfall werden wichtige Dokumente beim Verlassen des Gebäudes mitgenommen. Üblicherweise bestimmt der Arbeitgeber, welche Papiere in dieser Hinsicht Priorität haben. Laut Brandschutzordnung kommt dem Brandschutzbeauftragten die Funktion als Kontrollperson zu. Nach der Evakuierung ermittelt der Beauftragte, ob alle Beteiligten das Gebäude verlassen haben. Dies geschieht mithilfe einer Anwesenheitsliste. Wenn sich nicht alle Beteiligten auf dem Sammelplatz eingefunden haben, leitet der Brandschutzbeauftragte in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr weitere Maßnahmen zur Personenrettung ein.
Brandschutz im Bürogebäude Vorschriften
Die räumlichen Bedingungen des Gebäudekomplexes haben Einfluss auf die Brandschutzordnung Teil a. Diese Brandschutzordnung wird als Plan anschaulich gemacht.
Bei der skizzierten Brandschutzordnung wird den Mitarbeitern der schnellste Weg in Richtung Sammelplatz aufgezeigt. Für jeden Raum gelten andere Fluchtwege. Aus diesem Grund wird für die einzelnen Büroräume ein eigener Lageplan entwickelt. Die Brandschutzordnung Teil a wird an einem gut sichtbaren Ort als Kopie angebracht. Sie beinhaltet alle Hinweise und Sicherheitsvorkehrungen für den Brandfall.
Die Brandschutzordnung ist bereits beim Bau von Bürokomplexen relevant. Bauunternehmer befolgen die Richtlinien der Brandschutzordnung Teil a, um den zukünftigen Angestellten ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Das Anpassen der internen Brandschutzordnung fällt dem Vorgesetzten zu. Er hat einen Fürsorgeauftrag für die Belegschaft und ist zur Einhaltung der Vorschriften verpflichtet. In betrieblichen Weiterbildungen zum Thema Brandschutzordnung informiert er sein Personal über Aktualisierungen der Brandschutzordnung Teil a oder einen geplanten Probealarm.
Eine Begehung der Räumlichkeiten mit einem Experten in Sachen Brandschutzordnung wird häufig im Beisein des Brandschutzbeauftragten durchgeführt. Bei der Kontrolle werden Anpassungen wie die Erneuerung von Feuerlöschern oder die Prüfung der Wirksamkeit von Brandschutztüren vorgenommen. Aktualisierungen der Brandschutzordnung werden schriftlich dokumentiert. Nach der Überarbeitung der Brandschutzordnung Teil a tauschen die Verantwortlichen die bisherigen Alarmpläne gegen neue Exemplare aus.
Anmerkung: In Deutschland gibt es keine einheitliche Brandschutzordnung. Die Vorgaben weichen je nach Bundesland ab. Zudem hängen die Verordnungen der Brandschutzordnung Teil a oder der betriebsspezifischen Brandschutzordnung von den räumlichen Bedingungen des Standortes ab.
Brandschutzbeauftragter – Aufgaben
Die Vorschriften für den betrieblichen Brandschutz sehen die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten vor. Dabei handelt es sich zumeist um einen Mitarbeiter der Belegschaft, welcher mit der internen Brandschutzordnung vertraut ist.
Brandschutzbeauftragte nehmen an Seminaren teil, in denen sie auf Brandschutzbestimmungen und die jeweilige betriebliche Brandschutzordnung hingewiesen werden. Neben einer Einführung in die Theorie (Zweck der Brandschutzbestimmungen) stellt die praktische Anwendung der Brandschutz Vorschriften im Unternehmen einen Schwerpunkt der Schulungen dar.
Die Seminare für Brandschutzbeauftragte sind von Lehrgängen für die gesamte Belegschaft abzugrenzen. Bei den sogenannten ‚Auffrischungsseminaren‘ lernen die Mitarbeiter, wie sie sich im Brandfall zu verhalten haben. Brandschutzbeauftragte setzen sich besonders intensiv mit der Brandschutzordnung des Betriebs auseinander.
Bei Fragen zur Brandschutzordnung Teil a oder Inhalten der internen Brandschutzordnung hilft der Beauftragte weiter. Brandschutzbeauftragte in Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen werden über aktualisierte Vorgaben in der Brandschutzordnung in Kenntnis gesetzt.
Im Notfall weisen die Beauftragten die Personen ohne Brandschutzaufgaben bei der Evakuierung an oder kontrollieren die Vollzähligkeit der Anwesenden. Letztere haben den Aufforderungen von Brandschutzbeauftragten unverzüglich Folge zu leisten. Somit ist ein Beauftragter in Sachen Brandschutzordnung eine Autoritätsperson.
Anmerkung: In vielen öffentlichen Institutionen werden Brandschutzbeauftragte beschäftigt, die nicht zu den Mitarbeitern des Hauses gehören. Sie sind hauptberuflich im Bereich Brandschutzordnung und Brandschutz Vorschriften tätig. Anders als die ehrenamtlichen Beauftragten werden die hauptamtlichen Fachleute für ihre Arbeit entlohnt.
Brandschutz – kein Platz für Gefahrenquellen
Mit der Brandschutzordnung stellen Vorgesetzte ihren Angestellten einen Leitfaden zur Verfügung, der im Notfall Leben rettet. Die Brandschutz Vorschriften gehen über die schriftliche Verordnung hinaus und nehmen die räumlichen Gegebenheiten vor Ort in den Blick: Im Brandfall leisten Türen und Fenster aus hitzebeständigem Material den notwendigen Schutz.
Mit dem Austausch von herkömmlichen Fenstern gegen spezielle Brandschutzfenster wird ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit der Arbeitnehmer geleistet. Diese Produkte im Einklang mit der Brandschutz Norm bestehen aus feuerfesten Materialien. Sie lassen sich als feste Module oder Fenster zum Kippen anbringen. Zudem werden Eingangstüren für Gebäude angefertigt. Sie sind für Außenbereiche konzipiert. Alle Ausführungen erfüllen die erforderlichen Richtlinien der Brandschutzbestimmungen und der Brandschutz Norm.
Bei der Planung der handwerklichen Arbeiten ist die Konsultation von geschultem Fachpersonal ratsam. Vorrichtungen im Einklang mit der Brandschutzordnung sind eine langfristige Investition. Ein Augenmerk auf Qualität ist bereits eine vorbeugende Maßnahme zur Brandbekämpfung.
Brandschutzordnung – Fazit
Der Brandschutz in Deutschland sieht bislang keine einheitlichen Brandschutzbestimmungen vor. Das Einführen einer gültigen Brandschutzordnung ist Aufgabe der Länder. Vorschriften für den betrieblichen Brandschutz unterliegen der Brandschutz Norm oder Brandschutz DIN. Auf der Brandschutzordnung Teil a bauen die übrigen Teilbereiche b und c auf. Die Unterscheidung zwischen den Adressaten macht die Brandschutzordnung übersichtlicher und weist die Beteiligten auf ihre Aufgaben im Gefahrenfall hin.
Die Kenntnisse der Brandschutz Vorschriften und die Erstellung einer Brandschutzordnung stellen viele Arbeitnehmer vor eine Herausforderung. Das Aushängen der Brandschutzordnung Teil a als Notfallplan bereitet die Mitarbeiter nicht in vollem Umfang auf den Ernstfall vor. Sowohl die Lehreinheiten mit dem Schwerpunkt auf der Brandschutzordnung als auch eine Kontrolle der Räumlichkeiten schärfen den Blick für Gefahrenquellen.
Hier haben Interessenten die Möglichkeit, sich umfassend über das Thema Brandschutzordnung im Betrieb zu informieren. Die praktischen Hinweise sind eine Hilfestellung bei der Planung eines sicheren Arbeitsumfeldes im Einklang mit der Brandschutzordnung und den Brandschutz Unternehmen Vorschriften.
Grundsätzlich schützt die Einhaltung der Brandschutzordnung nicht nur die eigene Person, sondern auch die Mitmenschen wie Kollegen, Anwohner oder Besucher. Einzelpersonen leisten einen wichtigen Beitrag zur allgemeinen Sicherheit, indem sie sich mit der Brandschutzordnung Teil a intensiv auseinandersetzen und die Regeln dieser Brandschutzordnung im Notfall ohne Zögern anwenden.