Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer im Unternehmen: Wichtigkeit, Ausbildung und Rechtsvorschriften

Rahmenbedingungen für Brandschutzhelfer

laut Arbeitsschutzgesetz

Paragraf Fünf des Arbeitsschutzgesetzes verlangt vom Arbeitgeber eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Dies betrifft die Gestaltung und Einrichtung von Arbeitsstätten sowie physikalische, chemische und biologische Einwirkungen. Nach Sicherheits- und Brandgefahren müssen Maschinen und Anlagen, Geräte und Arbeitsstoffe ebenfalls nach der Gefährdung beurteilt werden.
Paragraf Sechs verlangt ausdrücklich eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung sowie vom Arbeitgeber festgelegter Arbeitsschutzmaßnahmen. Dazu gehören auch dokumentierte, regelmäßige Überprüfungen. Vor allem für Gefahren mit Personenschäden (Unfälle mit Verletzungen oder Todesfolge) müssen erfasst und gemeldet werden.
Bei Paragraf Zehn des Arbeitsschutzgesetzes bezieht sich vor allem Artikel Zwei auf die Aufgaben der Brandschutz- und Evakuierungshelfer. Um Maßnahmen der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung geordnet und effizient durchführen zu können, müssen die benannten Brandschutzhelfer entsprechend geschult werden. Nachschulungen sind in regelmäßigen Abständen nötig.
 

Gesetzeslage nach der Arbeitsstättenrichtlinie zur Brandschutzhelfer Pflicht

Die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) 2.2 regelt seit 2012, wie viel Brandschutzhelfer nach Prozent im Unternehmen geschult sein müssen. Bei Firmen ab 20 Mitarbeitern sind dies fünf Prozent. Sind nach Gefahrenbeurteilung mehr Brandschutzhelfer nötig, ist dies pro Unternehmen individuell einzuschätzen und festzulegen. Zusätzlich obliegt es dem Arbeitgeber selbst, ob er eine größere Mitarbeiterzahl dafür bestimmt.
Eine namentliche Nennung der aktuellen Brandschutzhelfer ist nicht vorgeschrieben. ASR 2.2 hält sich bürokratisch in den Details zurück. Wie viel Prozent Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen? Das kann auch nach persönlicher Erfahrung und Expertenempfehlungen der lokalen Feuerwehren abgewogen werden. Allerdings sollte geprüft werden, welche Brandschutzhelfer wie oft Auffrischung bekommen sollten.
Ziel der ASR 2.2 ist der Schutz von Unternehmen vor wirtschaftlichen Schäden und in viel höherem Ausmaß der Schutz der Mitarbeiter vor Gefahren für Leib und Leben. Gibt es genügend gut ausgebildete Brandschutz- und Evakuierungshelfer, lässt sich im Ernstfall unter anderem eine Panik vermeiden. Solche Situationen haben in der Vergangenheit oft größere Personenschäden verursacht als der Brand selbst.

Brandschutzhelfer Ausbildung nach DGUV

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DUV) verlangt für neue Mitarbeiter eine Erstunterweisung zu den wichtigsten Brandschutzaspekten im Unternehmen. Information aller Mitarbeiter ist darüber hinaus einmal jährlich gefordert. Zum Beispiel werden dabei theoretisch Feuerschutzgeräte erklärt und Evakuierungen geprobt.
Brandschutzhelfer werden ausdrücklich benannt und durchlaufen eine Brandschutzhelfer Ausbildung in Theorie und Praxis. Sie sollen sicher mit Feuerlöscheinrichtungen umgehen und Eigengefährdungen vermeiden. Ebenfalls muss die geordnete Flucht der Mitarbeiter im Brandfall regelmäßig geprobt werden. Die Einweisung in die Aufgaben der Brandschutz- und Evakuierungshelfer übernimmt versiertes Fachpersonal.
Auf die Frage, welche Schulung für Brandschutzhelfer wie lange gültig ist, gibt es keine betriebsübergreifende Antwort. Arbeiten Mitarbeiter mit abgeschlossener feuerwehrtechnischer Ausbildung hier, müssen sie keine zusätzliche betriebliche Ausbildung zum Brandschutzhelfer durchlaufen. Ist die Fluktuation hoch, müssen häufiger Schulungen stattfinden.

Auswahl geeigneter Mitarbeiter zur Brandschutzhelfer-Ausbildung

Geeignete Mitarbeiter für die Brandschutzhelfer-Ausbildung sind fest im Unternehmen integriert, kennen die Räumlichkeiten und sind möglichst als Vollzeitkräfte regelmäßig vor Ort. Optimal ist es, wenn sie die Aufgabe freiwillig übernehmen und sich auch zwischen den Schulungen eigenständig weiterbilden. Wichtig sind Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit und ein ruhiger Kopf im Ernstfall. Nicht geeignet sind Aushilfen, Teilzeitkräfte, Urlaubsvertretungen, Homeoffice- oder Außendienstmitarbeiter sowie Personen mit körperlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen. Ziel ist es, im Ernstfall schnell und zuverlässig handeln zu können und die Sicherheit im Unternehmen zu stärken.

Empfohlene Anzahl an Mitarbeitern zum Brandschutz und Evakuierungshelfer

Vorgeschrieben sind fünf Prozent der Mitarbeiter im Unternehmen als Brandschutzhelfer. Dies gilt als Minimum in Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern. Doch auch KMU mit weniger Mitarbeitern sind auf die schulische und praktische Erfahrung mehrerer Ersthelfer angewiesen. Sicherheitshalber können sich mehr als die vorgeschriebenen Fachkräfte die Verantwortung teilen. Abweichungen von der Empfehlungen sind nötig, wenn die Brandgefährdung im Unternehmen höher als im Normalfall ist. Auch bei Gewerbeobjekten mit besonders großer Fläche müssen Brandschutzhelfer im Ernstfall besser an mehreren Stellen die Brandschutzhelfer Pflicht erfüllen. Ebenfalls benötigen gehandicapte Mitarbeiter in inklusiven Unternehmen mehr Unterstützung. In den empfohlenen Prozentsatz muss langfristig auch einkalkuliert werden, welches Mitarbeiteraufkommen bei Urlaub, Krankheit, Fortbildung oder häufigem Personalwechsel überhaupt vorhanden ist. Brandschutzhelfer aus befristeten Arbeitsverträgen sind vielleicht gar nicht lange genug als Brandschutz Ersthelfer verfügbar. Solche Richtwerte sollten regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Ablauf und Inhalte der Brandschutzhelfer Ausbildung

Die Brandschutzhelfer Ausbildung findet als offener Kurs für mehrere Unternehmen oder individuell am eigenen Standort statt. Die Dauer richtet sich nach der Gruppengröße und beträgt mindestens zwei theoretische Unterrichtseinheiten à 45 Minuten sowie ein praktisches Training von fünf bis zehn Minuten pro Teilnehmer. Im theoretischen Teil werden Grundlagen des Brandschutzes, betriebliche Organisation, Brandgefahren, Fluchtwege und das richtige Verhalten im Ernstfall vermittelt. Das praktische Training umfasst den Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen, das taktische Vorgehen und Übungen an Simulationsgeräten, um auf reale Krisensituationen vorbereitet zu sein. Bei standortspezifischen Schulungen werden auch besondere betriebliche Risiken und Gegebenheiten berücksichtigt.

Qualifikation und Weiterbildung von Brandschutzhelfern

Brandschutzhelfer erwerben ihre Qualifikation meist durch eine spezielle betriebliche Ausbildung, die sie auf ihre Aufgaben als Brandschutz- und Evakuierungshelfer vorbereitet. Es gibt jedoch unterschiedliche Stufen der Fachkunde: Hochschulabsolventen im Bereich Brandschutz verfügen über tiefgehendes theoretisches und praktisches Wissen, arbeiten aber meist extern und benötigen für den Einsatz im Unternehmen oft eine Nachschulung zu den betrieblichen Gegebenheiten. Mitglieder von Werk- oder Berufsfeuerwehren sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit bringen ebenfalls umfangreiche Kenntnisse mit und können interne Schulungen übernehmen oder im Gefahrenfall koordinierend eingreifen.

Betriebliche Brandschutzhelfer mit Prüfungsnachweis sichern im Ernstfall die Fluchtorganisation, bedienen Feuerlöschtechnik und leisten Hilfe im Brandanfangsstadium. Die Gültigkeit ihrer Zertifikate ist für Versicherungen und Behörden relevant. Mindestens einmal jährlich sollte die Ausbildung aufgefrischt werden – je weniger Vorkenntnisse vorliegen, desto häufiger sind Fortbildungen nötig. Spätestens bei neuen Vorschriften ist eine erneute Schulung verpflichtend.

Gesetzliche Vorgaben und Intervalle zur Wiederholung der Brandschutzhelfer Ausbildung

Brandschutzhelfer müssen ihre Ausbildung laut Gesetz spätestens alle drei bis fünf Jahre wiederholen, sofern sich die Rahmenbedingungen im Unternehmen nicht ändern. Der Nachweis über die regelmäßige Schulung ist für Versicherungen, Audits und behördliche Auflagen wichtig. Kommt es zu betrieblichen Veränderungen – etwa neue Werkstoffe, geänderte Produktionsabläufe oder Versetzungen in andere Bereiche – ist eine frühere Auffrischung der Ausbildung erforderlich. Auch bei Veränderungen im Team, neuen Zuständigkeiten oder dem Austausch von Feuerlöschtechnik muss die Schulung angepasst und wiederholt werden. Ziel ist es, dass alle Brandschutzhelfer stets mit den aktuellen Risiken, Räumlichkeiten und technischen Neuerungen vertraut sind, um im Ernstfall sicher und kompetent handeln zu können.

Besonderheiten und Aufgaben von Brandschutzhelfern auf Baustellen

Auf Baustellen ändern sich die Brandgefahren und Arbeitsbedingungen laufend, weshalb Brandschutzhelfer stets über aktuelle Feuerlöscheinrichtungen und Evakuierungswege informiert sein müssen. Der Arbeitgeber entscheidet, wie oft die Schulung wiederholt wird – insbesondere bei Veränderungen am Baufortschritt oder bei neuen Gefährdungen ist eine Auffrischung nötig. Für stationäre Bereiche wie Bürocontainer oder Werkstätten gelten andere Vorgaben als für wechselnde Montagearbeiten, etwa Schweißen oder Lackieren. Eine erhöhte Anzahl geschulter Brandschutzhelfer ist sinnvoll, da Teamzusammensetzungen sich häufig ändern und Ersatz bei Ausfällen gewährleistet sein muss. Überwachungspersonal eignet sich besonders, da es Gefahren frühzeitig erkennt.

Die Aufgaben der Brandschutzhelfer reichen von der regelmäßigen Kontrolle von Fluchtwegen und Brandschutzeinrichtungen über die Durchführung von Alarmübungen bis hin zur Einweisung der Feuerwehr im Ernstfall. Sie bekämpfen Entstehungsbrände, alarmieren Rettungskräfte und organisieren die Evakuierung, wobei sie besonders auf die Rettung behinderter Personen achten. Durch regelmäßige Schulungen und praktische Übungen bleiben Brandschutzhelfer auf Baustellen handlungsfähig und gewährleisten maximale Sicherheit für alle Beschäftigten.

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FAQ zu Brandschutzhelfern im Unternehmen

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