Brandschutzbeauftragter in Unternehmen: Bedeutung & Funktion

Der Brandschutz in Betrieben ist ein zentrales Anliegen des Arbeitsschutzes. Es geht dabei um hohe Güter wie die körperliche Unversehrtheit und den Schutz des Lebens der Beschäftigten sowie weiterer Personen, die sich im Fall eines Brandes auf dem Betriebsgelände aufhalten. Wichtige Anliegen sind zudem der Gebäudeschutz und der Schutz von Sachwerten wie Produktionsanlagen, Maschinen, Fahrzeugen und Lagerbeständen. Über die Einhaltung von Schutzbestimmungen zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden wachen daher die Berufsgenossenschaften und ihr Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, kurz DGUV. In der DGUV Information 205-003 sind wesentliche Punkte zum Brandschutz aufgeführt. Insbesondere geht es dort um die Notwendigkeit der Brandschutzorganisation und den Einsatz betrieblicher Brandschutzbeauftragter, die schwerpunktmäßig im vorbeugenden Feuerschutz tätig sind.

Brandschutzbeauftragten obliegt die Beratung und Unterstützung der Unternehmensleitung hinsichtlich Maßnahmen zum Brandschutz. Mittelbar wirkt ein Brandschutzbeauftragter auch im abwehrenden Feuerschutz mit, indem er Brandschutzhelfer unterweist und die Ausstattung des Gebäudes mit einer ausreichenden Anzahl an Feuerlöschern anregt. Ein Brandschutzbeauftragter kann ein Betriebsangehöriger mit einer speziellen Qualifikation oder eine externe Fachkraft sein.

 

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten

Ein Brandschutzbeauftragter ist der Unternehmensleitung direkt unterstellt und nimmt planende, organisatorische und beratende Funktionen wahr. Er ermittelt mögliche Brandgefahren und beurteilt sie. Bei der Planung des betrieblichen Brandschutzes weist ein Brandschutzbeauftragter die Unternehmensleitung auf notwendige Maßnahmen zur Verhütung von Bränden hin. Im Falle des Ausbruchs eines Feuers sorgen die vom Brandschutzbeauftragten eingerichteten Schutzmaßnahmen dafür, Schäden so gering wie möglich zu halten.

Eine Reihe planerischer und organisatorischer Aufgaben gehört zum Verantwortungsbereich Brandschutzbeauftragter. Darunter fallen in erster Linie:

  • Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung nach DIN 14096
  • Unterstützung bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen zum Brandschutz
  • Mitwirkung bei der Umsetzung behördlicher brandschutzrechtlicher Auflagen und der Einhaltung von Anforderungen des Feuerversicherers
  • Überprüfung und Anpassung der Flucht- und Rettungspläne
  • Kontrolle der uneingeschränkten Passierbarkeit der Flucht- und Rettungswege durch Begehungen
  • Planung und Durchführung von Räumungsübungen
  • Schulung der betrieblichen Brandschutzhelfer
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Lagerung brennbarer Substanzen

 

Was ist die Brandschutzordnung und welche Regelungen enthält sie?

Die Brandschutzordnung hat ein Brandschutzbeauftragter nach den Vorgaben der DIN 14096 zu erstellen. Sie muss Anweisungen für das Verhalten im Brandfall und Regelungen über Maßnahmen zur Verhütung von Bränden enthalten. Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C. Der Teil A enthält Anweisungen für alle Personen, die sich beim Ausbruch eines Feuers im Gebäude befinden, also Mitarbeiter und eventuell Kunden, Patienten, Bewohner eines Alten- oder Pflegeheims, betriebsexternes Reinigungspersonal, etc. Teil B der Brandschutzordnung trifft Regelungen für Personen, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten. Sie sind dazu angehalten, zur Brandvermeidung beizutragen. Im Fall eines Brandes sollen sie sich so verhalten, dass sich das Feuer und der Rauch nicht weiter ausbreiten und dass die Flucht- und Rettungswege durchgängig bleiben. Mit ihrem Teil C wendet sich die Brandschutzordnung speziell an Personen, die im Gebäude mit Aufgaben des abwehrenden Feuerschutzes betraut sind, also etwa Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Mitarbeiter mit einer Erste-Hilfe-Ausbildung und der Brandschutzbeauftragte selbst. Im Teil C macht die Brandschutzordnung deutlich, wie der Feuerschutz im Betrieb organisiert ist und enthält konkrete Handlungsanweisungen für den Ernstfall.

Den Teil A der Brandschutzverordnung im Format DIN A4 hat ein Brandschutzbeauftragter in allen Stockwerken und Gängen des Gebäudes deutlich sichtbar auszuhängen. Befinden sich regelmäßig Personen im Haus, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, ist eine Abfassung in mehreren Sprachen erforderlich. In mehrsprachigen Texten hat ein Brandschutzbeauftragter die Sprachblöcke durch unterschiedliche Schriftfarben voneinander abzugrenzen, um ihre Auffindbarkeit zu erleichtern. Symbole verdeutlichen zudem das richtige Verhalten bei der Evakuierung. Über die Regelungen des Teils B zum Verhalten im Brandfall sind die Mitarbeiter vom Brandschutzbeauftragten durch Unterweisung zu informieren. Den Teil C gibt ein Brandschutzbeauftragter den Helfern bekannt, für die er gedacht ist. Die Brandschutzordnung hat ein Brandschutzbeauftragter laufend zu aktualisieren. Bei jeder Änderung der Anforderungen, spätestens jedoch alle zwei Jahre, hat ein Brandschutzbeauftragter sie auf den neuesten Stand zu bringen und die Neufassung auszuhängen.

 

Rechtliche Grundlagen für betriebliche Maßnahmen zum Feuerschutz

Welche Maßnahmen zur Brandverhütung ein Brandschutzbeauftragter in einem Unternehmen bereitzustellen hat und welche regelmäßigen Überprüfungen stattzufinden haben, regelt in Deutschland die Arbeitsstättenverordnung, ArbStättV sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, Maßnahmen gegen Brände, ASR 2.2, in ihrer Anlage. Gemäß § 4 Absätze 3 und 4 ArbStättV hat ein Brandschutzbeauftragter dafür Sorge zu tragen, dass die Unternehmensleitung Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen installiert. Darüber hinaus sind Maschinen mit Notschaltern auszustatten, denn ein Abschalten der Anlagen kann unter Umständen die Ausbreitung eines Brandes eindämmen. Rettungswege, Fluchtwege und Notausgänge sind ständig freizuhalten, Flucht- und Rettungspläne hat ein Brandschutzbeauftragter auszuarbeiten. § 4 Absatz 4 der ArbStättV verpflichtet den Arbeitgeber weiterhin dazu, sicherzustellen, dass sich die Beschäftigten im Gefahrenfall unverzüglich in Sicherheit bringen können. Ein Brandschutzbeauftragter entlastet den Unternehmer bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Pflichten mit seiner Sachkunde und seinem Engagement maßgeblich.

Ein Brandschutzbeauftragter ist aufgrund der Arbeitsschutzbestimmungen dazu angehalten, Anlagen zum Feuerschutz regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Er führt regelmäßig Begehungen des Betriebsgeländes durch, um sich davon zu überzeugen, dass Fluchtwege und Rettungswege unverstellt und somit jederzeit passierbar sind. In Räumungsübungen, die ein Brandschutzbeauftragter in bestimmten Zeitabständen organisiert, üben die Beschäftigten praktisch ein, wie sie sich im Notfall zu verhalten haben.

Sind nicht alle notwendigen Maßnahmen zum Brandschutz sofort realisierbar, weil das an der Finanzierbarkeit scheitert, setzt ein Brandschutzbeauftragter in Abstimmung mit der Unternehmensleitung Prioritäten. Dabei räumt er Maßnahmen zum Personenschutz den Vorrang ein. Der Schutz von Sachwerten hat bei Finanzierungsengpässen hinter das Recht der Mitarbeiter auf Leben und körperliche Unversehrtheit zurückzutreten. Ein Brandschutzbeauftragter wirkt allerdings in jedem Fall darauf hin, alle notwendigen Brandschutzmaßnahmen schnellstmöglich zu realisieren.

 

Welche Funktion haben betriebliche Brandschutzhelfer?

Neben dem Brandschutzbeauftragten sind betriebliche Brandschutzhelfer eine wichtige Einrichtung zum Feuerschutz. Jeder Betrieb ist aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften und Anweisungen der DGUV dazu verpflichtet, mindestens einen betrieblichen Brandschutzhelfer zu stellen. In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, sollen 5 % des Personals zum Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Ihre Aufgabe besteht darin, im Brandfall schnell zu handeln. Sie alarmieren die Feuerwehr und tun das Möglichste, den Brand selbst zu bekämpfen, damit er sich bis zum Eintreffen der Feuerwehr nicht noch weiter ausbreitet. Sie sorgen für einen geordneten Ablauf der Evakuierung und wirken darauf hin, dass keine Panik ausbricht.

Zum Brandschutzhelfer kann sich jeder Mitarbeiter ausbilden lassen, denn er übt im Brandfall rein praktische und einfache Tätigkeiten aus, die kein spezielles Fachwissen erfordern. Der Brandschutzhelfer sollte jedoch über eine gute Kommunikationsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen verfügen. Die Schulung für Brandschutzhelfer dauert nur einen halben oder maximal einen ganzen Tag. Sie vermittelt Kenntnisse über Brandgefahren im Betrieb, das koordinierte Verhalten im Brandfall und die Bedienung der Feuerlöscher.

 

Brandschutzbeauftragter Ausbildung: Anforderungen, Inhalte und Fortbildungen

Welche Einrichtungen führen die Ausbildung Sicherheitsbeauftragter für den Brandschutz durch?

Die Ausbildung Brandschutzbeauftragter umfasst 64 Unterrichtseinheiten in einer geeigneten Ausbildungseinrichtung. Die Brandschutzbeauftragter Ausbildung kann in Einrichtungen absolviert werden, die gemäß der Ausbildungsrichtlinien der DGUV Information 205-003 dafür die fachliche Eignung besitzen. Das sind unter anderem:

  • Ausbildungseinrichtungen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung oder von ihr beauftragte Organisationen
  • Von der CFPA (Confederation of Fire Protection Associations Europe) anerkannte Einrichtungen zur Ausbildung Brandschutzbeauftragter
  • Ausbildungsstätten der Schadensversicherer
  • Ausbildungseinrichtungen der Fach- und Prüfeinrichtungen für Brand- und Explosionsschutz
  • Feuerwehrschulen der Bundesländer oder die Bundesfeuerwehrschule

Die Ausbildung Brandschutzbeauftragter endet mit dem erfolgreichen Ablegen einer schriftlichen Prüfung mit 90 Minuten Dauer und einer mündlichen Prüfung. Als Brandschutzbeauftragter kann sich jeder engagierte und verlässliche Mitarbeiter eines Unternehmens ausbilden lassen, der über das notwendige technische Verständnis und eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. Sinnvoll ist es, wenn ein angehender Brandschutzbeauftragter über eine technische Ausbildung und ein ausgeprägtes Interesse an dieser Tätigkeit verfügt.

 

Brandschutzbeauftragter Ausbildung: Welche Lerninhalte bekommen die Teilnehmer vermittelt?

Die Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten richten sich nach der Vfdb-Richtlinie 12-09/01 (Richtlinie der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V.). Folgende Inhalte werden in der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten vermittelt:

  • Rechtliche Grundlagen über Mindestanforderungen des Brandschutzes
  • Brandlehre mit Informationen über den Ablauf der Verbrennung und die Wärmeabstrahlung
  • Baulicher Brandschutz mit Brandschutzwänden, Türen und Fenstern unterschiedlicher Feuerwiderstandsklassen
  • Anlagentechnischer Brandschutz mit Informationen über die Installation von Brandmeldeanlagen
  • Organisatorischer Brandschutz zur Begrenzung von Schäden im Falle eines Brandes
  • Brand- und Explosionsgefahren und besondere Brandrisiken
  • Brandschutzmanagement mit Unterweisungen zur Planung, Organisation und Ausführung von Brandschutzmaßnahmen
  • Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
  • Praktische Übungen zur Brandbekämpfung mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen

 

Wie lang ist die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gültig?

Die DGUV informiert darüber, dass ein Brandschutz Beauftragter regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen sollte. Dies erscheint notwendig, um Kenntnisse der Ausbildung aufzufrischen und auf den neusten Stand der rechtlichen Regelungen und technischen Einrichtungen zur Brandschadensbegrenzung zu gelangen. Nur so kann ein Brandschutzbeauftragter seine Funktion fortlaufend im Sinne der Sicherheit der Mitarbeiter und des Gebäudeschutzes im Brandfall in hoher Qualität ausführen. Der Unternehmer sollte seinem Brandschutzbeauftragten die Teilnahme an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung innerhalb von drei Jahren nach der Ausbildung und weiterhin in Abständen von maximal drei Jahren ermöglichen.

Eine Fortbildung umfasst mindestens 16 Unterrichtseinheiten, etwa in Form von themenbezogenen oder branchenspezifischen Seminaren. Spezialisierungsseminare, unter anderem zum Explosionsschutz und Notfallmanagement oder zur Evakuierung von Personen, sowie Fachtagungen stehen für die Fortbildung Brandschutzbeauftragter zur Auswahl.

 

Ausbildung Brandschutzbeauftragter: Wie oft auffrischen?

In der Ausbildung vermittelte Kenntnisse im Gedächtnis zu behalten und das Wissen auf den aktuellen Stand zu bringen, ist für Brandschutzbeauftragte entscheidend. Daher liegt neben der Ausbildung ein Schwerpunkt auf regelmäßigen Fortbildungen im Abstand von maximal drei Jahren. Ein Brandschutzbeauftragter, der seine Ausbildung vor mehr als drei Jahren absolviert hat, und innerhalb dieser Zeit keine Fortbildungsveranstaltung besucht hat, sollte die Ausbildung noch einmal durchlaufen. Die Wiederholung der Lerninhalte dient der betrieblichen Sicherheit, denn die Brandgefahr ist nicht zu unterschätzen. Ein Feuer kann sowohl im eigenen Betrieb als auch auf angrenzenden Grundstücken enorme Schäden anrichten. Bringt sich ein Brandschutzbeauftragter in der Ausbildung noch einmal auf einen aktualisierten Wissensstand, trägt das entscheidend dazu bei, die Brandgefahr einzudämmen.

Ein Unternehmer sollte sich darüber im Klaren sein, dass ein Brandschutzbeauftragter zwar jeweils kurzzeitig abwesend ist, wenn er an regelmäßigen Fortbildungen teilnimmt, diese Abwesenheit jedoch einen Gewinn für das Unternehmen bringt. Auch wenn Arbeit kurzzeitig liegen bleibt oder Kollegen mit der Vertretung belastet sind, ist ein Brandschutzbeauftragter auf dem neuesten Wissensstand sehr viel wert. Oft entstehen verheerende Brände durch kleine Unachtsamkeiten oder Unwissenheit der Mitarbeiter über notwendige Sicherheitsvorkehrungen. Arbeitet ein gut geschulter Brandschutzbeauftragter konstruktiv mit der Unternehmensleitung zusammen und informiert er die Mitarbeiter umfassend über Risiken, reduziert das eine drohende Brandgefahr erheblich.

 

Ist in Unternehmen ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?

Wann ein Brandschutzbeauftragter zu bestellen ist, ist nicht bundeseinheitlich gesetzlich geregelt. Grundsätzlich ist zunächst jeder Betrieb frei in der Entscheidung, wie er den Feuerschutz regelt. Allerdings kann sich aus landesrechtlichen Regelungen eine Verpflichtung zur Benennung eines Sicherheitsbeauftragten für den Brandschutz ergeben. Bauordnungen der Bundesländer enthalten teilweise Vorschriften, nach denen ein Brandschutzbeauftragter Pflicht ist, etwa wenn der Betrieb eine gewisse Größe hat. Eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung kann zum Schluss kommen, dass eine erhöhte Brandgefahr gegeben ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn Mitarbeiter mit explosiven Stoffen oder leicht entzündlichen Substanzen umgehen und diese im Gebäude lagern. Unter diesen Umständen ist ein Brandschutzbeauftragter, schon im firmeneigenen Interesse, zu bestellen.

Gebäudeschutzversicherungen verlangen oft, dass ein Brandschutzbeauftragter mit der Verhütung von Bränden und der Schadenseindämmung beim Ausbruch eines Feuers betraut ist. Im Umgang mit Versicherungen stärkt ein Brandschutzbeauftragter die Position des Unternehmens im Schadensfall. Ansprüche gegen den Versicherer, die aus Brandschäden erwachsen, sind leichter durchzusetzen, wenn ein Brandschutzbeauftragter alles Notwendige veranlasst hat, um Brände zu verhüten. Ist dennoch ein Brand ausgebrochen, weist das Unternehmen der Versicherung mit einer Dokumentation nach, dass es technische Einrichtungen installiert hat, die Brandschäden eindämmten.

Ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht, hat ihn die Unternehmensleitung formal zu beauftragen. Dazu ist ein dafür ausgebildeter Mitarbeiter oder ein externer Brandschutzbeauftragter in Schriftform namentlich zu benennen.

 

Brandschutzbeauftragter: Wer braucht ihn?

Ein Brandschutzbeauftragter kann für Gebäude einer besonderen Art und Nutzung, etwa Industrieanlagen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Hochhäusern sowie großen Verkaufsstätten und großflächigen Büroanlagen vorgeschrieben sein. Die Notwendigkeit, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, ergibt sich dabei aus der Bauordnung des betreffenden Bundeslandes selbst oder sie ist in den brandschutztechnischen Auflagen einer Baugenehmigung gefordert.

In Gebäuden mit einer großen Geschossfläche, in der sich regelmäßig eine Vielzahl von Personen aufhält, erfüllt ein Brandschutzbeauftragter wichtige Funktionen zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit und des Lebens.

 

Wie schützt ein Brandschutzbeauftragter Menschen in Industrieanlagen und großflächigen Gebäuden?

Ein Brandschutzbeauftragter handelt in erster Linie auf Basis einer arbeitsschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung. Sie enthält branchen- und betriebsspezifische Brandgefährdungen und eine Bewertung der davon ausgehenden Risiken. Üblicherweise ergeben sich Brandgefahren aus diesen Konstellationen:

  • Mobiliar und sonstige Materialien der Raumausstattung
  • Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen aufgrund von Arbeitsabläufen
  • Beschaffenheit der verwendeten Arbeitsmittel
  • Organisation der Arbeitsabläufe und Produktionsprozesse
  • Mangelhafte Qualifikation und Unterweisung der Mitarbeiter

Aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich in Büroräumen in der Regel eine normale Brandgefährdung. Das bedeutet, dass der Ausbruch eines Feuers unwahrscheinlich ist. Im Brandfall ist von einer Ausbreitung des Feuers in normaler Geschwindigkeit und einer verhältnismäßig geringen Rauchentwicklung sowie einer erträglichen Wärmeentwicklung und moderaten Schadstoffemissionen auszugehen. Die Gefahr für Personen, Sachwerte und die Umgebung hält sich in Grenzen.

Anders sieht es in Chemielabors, industriellen Fertigungsanlagen und Betrieben mit feuergefährlichen Tätigkeiten aus. Hier ergibt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit eine erhöhte Brandgefährdung. Beim Umgang mit explosiven und feuergefährlichen Stoffen besteht eine hohe Gefahr, dass sich ein Feuer explosionsartig ausbreitet, es sei denn, es sind bereits bauliche Maßnahmen für einen ausreichenden Brandschutz ergriffen, etwa durch Türen oder Fenster der Feuerwiderstandsklassen T 90 oder F 90.

Eine signifikant erhöhte Gefahr für Leib und Leben besteht nach der Entstehung eines Brandes auch in Einrichtungen, in denen sich für gewöhnlich eine hohe Anzahl von Menschen aufhält, die in ihrer Mobilität, Reaktionsfähigkeit oder mentalen Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind. In Kliniken, Alten- und Pflegeheimen sowie in Behindertenwerkstätten treten aufgrund der genannten Einschränkungen Erschwernisse bei der Evakuierung aus dem brennenden Gebäude auf. Ein Brandschutzbeauftragter muss hier mit besonderer Sorgfalt die Rettung von Personen planen und organisieren.

 

Anzahl der Brandschutzhelfer und erweiterte Qualifikation Brandschutzbeauftragter bei erhöhter Brandgefahr

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Brandgefahr oder eine erhöhte Gefährdung von Personen durch Erschwernisse bei der Evakuierung, ergreift ein Brandschutzbeauftragter besondere Maßnahmen, um Personen- und Sachschäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Besteht aufgrund der Materialausstattung eines Gebäudes oder durch feuergefährliche Betriebsabläufe eine erhöhte Brandgefahr, müssen mehr Feuerlöschgeräte verfügbar sein als üblicherweise. Diese müssen auf kurzen Wegen unmittelbar erreichbar sein. Die Laufweite bis zum nächsten Feuerlöscher sollte in Gefahrenbereichen fünf bis zehn Meter nicht überschreiten. Die Löschgeräte sind gleichmäßig verteilt aufzuhängen, um jedem Brandschutzhelfer einen schnellen Zugriff darauf zu ermöglichen. Im Brandfall können auf diese Weise mehrere Personen gemeinsam das Feuer bekämpfen, was bei sich schnell ausbreitenden Bränden elementar ist.

Die Löschmittel in den Feuerlöschern müssen auf die Brandklasse der Umgebung abgestimmt sein. Eine Einteilung in die Brandklassen A bis D und F erfolgt nach der Art der Löschmittel, die sich zur Bekämpfung von Bränden eignen, die auf einem bestimmten brennbaren Material entstehen. Das ist beispielsweise in der Brandklasse A organisches Material, also etwa Holz, Stroh oder Papier, dagegen in der Brandklasse C verbrennendes Gas wie Wasserstoff, Methan oder Propangas oder in der Brandklasse F brennendes Speiseöl und Fett in einer Fritteuse oder einem Fettbackgerät. Je nach der Brandklasse kommen als Löschmittel entweder Wasser, wässrige Lösungen, Schaum, Pulver oder CO₂ zum Einsatz.

In erhöht brandgefährlichen Umgebungen schult ein Brandschutzbeauftragter mehr Mitarbeiter in der Handhabung der Feuerlöscher, da im Brandfall eine größere Anzahl von Löschgeräten einzusetzen ist. Um sicherzustellen, dass auch bei Krankheit oder Urlaub oder einer sonstigen Abwesenheit im Ernstfall ausreichend Brandschutzhelfer verfügbar sind, sollten mehr Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden, als Löschgeräte vorhanden sind. An einen Brandschutzbeauftragten sind in Betrieben mit einem verstärkten Brandrisiko höhere Anforderungen zu stellen als üblich. Er sollte über eine erweiterte Qualifikation verfügen, also etwa eine feuerwehrtechnische Ausbildung besitzen oder eine ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit sein.

 

Brandschutzbeauftragter: Wie viele im Betrieb?

Für eine gute Brandschutzorganisation in einem Unternehmen reicht es aus, einen Brandschutzbeauftragten mit ausreichenden Fachkenntnissen und einer hohen Verlässlichkeit einzusetzen. Zwar gilt es zu bedenken, dass dann keine Vertretung verfügbar ist, wenn ein Brandschutzbeauftragter abwesend ist. Allerdings sollte es möglich sein, übliche Abwesenheiten durch kurzzeitige Erkrankungen, Klinikaufenthalte oder einen Urlaub zu überbrücken. Ein Brandschutzbeauftragter nimmt nämlich in erster Linie organisatorische Aufgaben wahr, die dokumentiert und unmittelbar umgesetzt werden. Einrichtungen zum vorbeugenden Feuerschutz, wie die Ausstattung der Räumlichkeiten mit Feuerlöschern und Brandmeldern oder der Aushang von Flucht- und Rettungsplänen hat dauerhaft Bestand und ist nicht von der Anwesenheit des Brandschutzbeauftragten abhängig. Probleme können jedoch bei einer langfristigen, etwa durch eine Krankheit oder einen Unfall bedingten, Abwesenheit des Brandschutzbeauftragten auftreten. Ist seine baldige Rückkehr nicht absehbar, denkt die Unternehmensleitung darüber nach, einen anderen Mitarbeiter zum Brandschutzbeauftragten auszubilden. Alternativ ist ein externer Brandschutzbeauftragter eine gute Lösung zur Überbrückung einer langfristigen Abwesenheit.

Ist nur ein Brandschutzbeauftragter im Betrieb anwesend, ist das von Vorteil bei der Abstimmung der Brandschutzmaßnahmen. Es sind keine Diskussionen unter mehreren Brandschutzbeauftragten über die Bewertung von Brandgefahren und die Ausrüstung des Gebäudes mit Einrichtungen notwendig, die einen Brand verhindern oder die Ausbreitung eines Feuers eindämmen. Alle Vorschläge zur Sicherung eines ausreichenden Feuerschutzes liegen in der Hand einer Person, die als Brandschutzbeauftragter mit der Unternehmensleitung kommuniziert. Sollten Uneinigkeiten zwischen dem Sicherheitsbeauftragten für den Brandschutz und der Unternehmensleitung bestehen, lassen sich diese einfacher lösen, wenn nicht noch ein zweiter Brandschutzbeauftragter involviert ist. Die Vermeidung langwieriger Auseinandersetzungen, die eine Entscheidungsfindung in die Länge ziehen, ist im Sinne der Arbeitssicherheit, des Personenschutzes und des Schutzes von Sachwerten dringend geboten.

 

Interner oder externer Brandschutzbeauftragter?

Oft ist ein eigener Mitarbeiter eines Unternehmens als Brandschutzbeauftragter benannt. Eine andere Möglichkeit, brandschutzrechtliche Belange zu regeln, ist der Einsatz eines externen Brandschutzbeauftragten. Dieser nimmt seine Aufgaben aufgrund eines Werkvertrags mit dem Unternehmen wahr oder ist fest angestellt. Einige Unternehmer greifen auf Dienstleister zurück, die einen Brandschutzbeauftragten im zeitlich notwendigen Umfang in das Unternehmen entsenden. Beide Lösungen haben Vor- und Nachteile.

Interner Brandschutzbeauftragter Vor- und Nachteile

  • Interner Brandschutzbeauftragter kennt die Strukturen, Örtlichkeiten und Abläufe im Unternehmen
  • Interner Brandschutzbeauftragter hat einen besseren Draht zu den Kollegen als ein externer Brandschutzbeauftragter
  • Betriebsblindheit eines internen Brandschutzbeauftragten kann dazu führen, dass er wesentliche Dinge übersieht
  • Arbeitsausfälle entstehen, wenn ein interner Brandschutzbeauftragter an der Ausbildung und Fortbildungen teilnimmt

 

Externer Brandschutzbeauftragter Vor- und Nachteile

  • Externer Brandschutzbeauftragter verfügt oft über eine hohe Expertise und weitreichende Erfahrungen
  • Unternehmen erspart sich Kosten für die Ausbildung und Fortbildungen sowie Arbeitsausfälle
  • Externer Brandschutzbeauftragter kommuniziert als neutraler Gesprächspartner einfacher mit der Unternehmensleitung
  • Als Außenstehender kennt ein externer Brandschutzbeauftragter die Örtlichkeiten und Abläufe im Unternehmen nicht so gut

 

Wie viel verdient ein Brandschutzbeauftragter?

Ein fest angestellter externer Brandschutzbeauftragter bezieht ein Gehalt nach tarifvertraglichen Regelungen. Das sind bei einer Festanstellung externer Brandschutzbeauftragter in einem Dienstleistungsbetrieb, der ihn an Unternehmen vermittelt oder bei einer direkten Anstellung in einem Unternehmen Tarifverträge aus der Bauindustrie. Im Falle der Anstellung bei einer Behörde bekommt ein externer Brandschutzbeauftragter ein Gehalt entsprechend der tarifvertraglichen Regelungen für den öffentlichen Dienst. Nach derzeitigem Stand, Juli 2024, liegt das Gehalt für einen Brandschutzbeauftragten zwischen rund 3.700 € und 4.700 € brutto und damit im durchschnittlichen Bereich.

Die Höhe des Verdienstes für einen Brandschutzbeauftragten ist vom Arbeitgeber und der bisherigen Berufserfahrung des Bewerbers abhängig. Im öffentlichen Dienst ist in der Regel ein vergleichsweise geringeres Einkommen als bei privaten Unternehmen zu erwarten. Bei einer unbefristeten Festanstellung im öffentlichen Dienst ist dafür die Sicherheit des Arbeitsplatzes eher gegeben. Ein externer Brandschutzbeauftragter hat mit einer zunehmenden Berufserfahrung in der Privatwirtschaft ein höheres Gehalt zu erwarten als ein Berufseinsteiger. Die Höchstgrenze des Jahreseinkommens Brandschutzbeauftragter liegt 2024 bei knapp 70.000 €, was einem überdurchschnittlichen Verdienst entspricht. Mit einem Gehalt in dieser Höhe kann ein Brandschutzbeauftragter jedoch nur bei einem großen Unternehmen rechnen, das erhöhte Anforderungen an den Brandschutz stellt.

 

Fazit: Brandschutzbeauftragter Ausbildung, Aufgaben und Gehalt

Ein Brandschutzbeauftragter übernimmt in einem Unternehmen eine zentrale Funktion für die Sicherheit. Er ermittelt die Brandgefahren und regt bei der Unternehmensleitung die Umsetzung aktueller rechtliche Vorgaben zum Brandschutz an. Er erstellt die Brandschutzordnung nach DIN 14096, informiert die Mitarbeiter des Unternehmens durch Aushang über das richtige Verhalten im Brandfall und führt Räumungsübungen durch. Ein Brandschutzbeauftragter kontrolliert die Passierbarkeit von Rettungs-, Fluchtwegen und Notausgängen. Um diese wichtigen sicherheitsrechtlichen Aufgaben in hoher Qualität auszuführen durchläuft ein Brandschutzbeauftragter eine Ausbildung, die ihm das notwendige Fachwissen vermittelt.

Es gibt keine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung dazu, wann ein Brandschutzbeauftragter Pflicht ist. Vielmehr ergibt sich die Verpflichtung zum Einsatz Brandschutzbeauftragter aus baurechtlichen Vorschriften der Länder oder brandschutzrechtlichen Auflagen in der Baugenehmigung. Oft ist ein Brandschutzbeauftragter ein eigener Mitarbeiter des Unternehmens, der diese Tätigkeit zusätzlich zu seinen eigentlichen Aufgaben wahrnimmt. In einigen Betrieben ist ein externer Brandschutzbeauftragter mit dem vorbeugenden Feuerschutz befasst. Beide Varianten haben für einen Betrieb Vor- und Nachteile. Es obliegt der Unternehmensleitung, sich für eine Lösung zu entscheiden. Ein externer Brandschutzbeauftragter auf einem hohen Wissensstand und mit einer jahrelangen Erfahrung ist in Betrieben mit einer erhöhten Brandgefahr bevorzugt im Einsatz.

 

FAQs: Häufige Fragen zum Thema Brandschutzbeauftragter im Unternehmen

Was ist ein Brandschutzbeauftragter und welche Aufgaben übernimmt er?

Ein Brandschutzbeauftragter übernimmt in einem Unternehmen beratende und organisatorische Aufgaben im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes. Er erarbeitet ein Konzept zum betrieblichen Brandschutz, der ein wichtiges Anliegen des Arbeits-, Personen- und Sachgüterschutzes ist. Ein Brandschutzbeauftragter berücksichtigt bei seiner Tätigkeit Ergebnisse der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und richtet die Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz an der Intensität der drohenden Feuergefahr aus. Neben den planerischen und organisatorischen Aufgaben übernimmt ein Brandschutzbeauftragter die Unterweisung der Brandschutzhelfer und überwacht, dass Flucht- und Rettungswege stets freigehalten werden.

 

Benötigt ein Brandschutzbeauftragter eine Ausbildung?

Eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist laut der DGUV Information 205-003 notwendig, um einen internen Mitarbeiter ohne Vorkenntnisse für diese verantwortungsvolle Aufgabe zu befähigen. Im Anschluss an die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sollen Fortbildungen im Abstand von maximal drei Jahren folgen. Die Informationen der DGUV sind zwar keine verbindlichen Rechtsvorschriften, sondern es handelt sich rein um Empfehlungen, weshalb für angehende Brandschutzhelfer keine Pflicht dazu besteht, an der Ausbildung und den Fortbildungen teilzunehmen. Allerdings ergibt sich die Notwendigkeit zur Teilnahme an der Schulung aus der Wichtigkeit und Tragweite der Tätigkeit eines Brandschutzbeauftragten. Durchläuft ein Brandschutzbeauftragter eine Ausbildung und regelmäßige Fortbildungen, erhöht dies die betriebliche Sicherheit und stärkt die Position des Unternehmens gegenüber Versicherungen.

 

Ist in jedem Unternehmen ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?

Ein Brandschutzbeauftragter ist Pflicht, wenn sich das aus baurechtlichen Vorschriften der Länder oder aus den brandschutzrechtlichen Auflagen der Baugenehmigung ergibt. Nicht jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, einen Beauftragten für den Brandschutz zu bestellen. Ein Brandschutzbeauftragter ist aber verpflichtend in Betrieben oder Einrichtungen einzusetzen, in denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder die Evakuierung von Personen erschwert ist.

 

Wie wird ein Brandschutzbeauftragter eingesetzt?

Ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht, dann ist er formal schriftlich zu benennen. Das geschieht durch eine schriftliche Vereinbarung mit einem internen Mitarbeiter, der nach einer Ausbildung als Brandschutzbeauftragter zur Verfügung steht. Ein externer Brandschutzbeauftragter ist mit einem Arbeitsvertrag direkt im Unternehmen beschäftigt, wird mit einem Werkvertrag tätig oder ist von einem Dienstleister vermittelt.

 

Wie viele Brandschutzbeauftragte braucht ein Betrieb?

In einem Betrieb ist für gewöhnlich nur ein Brandschutzbeauftragter im Einsatz. Dies erleichtert die Planung erforderlicher Brandschutzmaßnahmen und deren Koordination mit der Unternehmensleitung. Wäre noch ein weiterer Brandschutzbeauftragter im Unternehmen anwesend, entstünde möglicherweise eine Konkurrenzsituation, die zu Diskussionen über erforderliche Maßnahmen führen würde. Dies wäre äußerst kontraproduktiv, wenn es um die betriebliche Sicherheit geht.

 

Wie viel verdient ein Brandschutzbeauftragter?

Ein interner Brandschutzbeauftragter übernimmt im Unternehmen die Aufgaben des Brandschutzes neben seiner eigentlichen Tätigkeit, für die er normal weiter entlohnt wird. Dagegen ist ein externer Brandschutzbeauftragter entweder per Arbeitsvertrag bei einem Unternehmen direkt angestellt oder er arbeitet für einen Dienstleister, der Unternehmen Brandschutzbeauftragte nach einem vereinbarten Zeitplan zuteilt. Ein externer Brandschutzbeauftragter bekommt ein Gehalt, das zwischen rund 3.700 und 4.700 € pro Monat liegt.

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