Vorbeugender Brandschutztür

Schutz vor der Entstehung und Ausbreitung von Feuer

Vorbeugender Brandschutz

Definition und Abgrenzung

Vorbeugender Brandschutz ist ein Teilbereich des allgemeinen Brandschutzes und wird auch als Brandprophylaxe bezeichnet. Er umfasst alle Maßnahmen, Methoden und Möglichkeiten, um die Entstehung von Bränden zu verhindern und eine Ausweitung von Feuer zu unterbinden, falls es dennoch zu einem Brand kommt. Ziel ist es, Menschen, Tiere und Umwelt gar nicht erst in Gefahr zu bringen. Der Gesetzgeber misst der Brandschutzprophylaxe große Bedeutung bei und regelt sie in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen – sie betrifft das Bauwesen, öffentliche Einrichtungen und Arbeitgeber gleichermaßen. Die Verantwortung liegt meist bei Bauherren, öffentlichen Trägern oder Arbeitgebern, aber auch Feuerwehren übernehmen Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz, etwa bei der Überwachung von Veranstaltungen.
Kommt es trotz aller Vorsorge zu einem Brand, greift der abwehrende Brandschutz: Hier stehen das schnelle Löschen des Feuers, die Rettung gefährdeter Personen und die Minimierung von Folgeschäden im Mittelpunkt. Während der vorbeugende Brandschutz von verschiedenen Verantwortlichen umgesetzt wird, ist der abwehrende Brandschutz vor allem Aufgabe der Feuerwehr. Effektiver vorbeugender Brandschutz reduziert die Notwendigkeit abwehrender Maßnahmen und trägt entscheidend zur Sicherheit bei.

Vorbeugender Brandschutz – Gesetzliche Regelungen

Vorbeugender Brandschutz ist also ein wichtiges Instrument, um Brände in Gebäuden zu verhindern. Der Gesetzgeber möchte hier nichts dem Zufall überlassen und hat den vorbeugenden Brandschutz in einigen Vorschriften verankert. So findet sich in der Musterbauordnung MBO, die Rechtsgrundlage für die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer ist, die folgende Passage: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind“ (§ 14).
Auch im Arbeitsschutzgesetz spielt vorbeugender Brandschutz eine Rolle: „Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind“ (ArbSchG § 10).
In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR wird ebenfalls vorbeugender Brandschutz thematisiert. Konkret hat die ASR 2.2 das folgende Ziel: „Diese ASR gilt für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen sowie für weitere Maßnahmen zur Erkennung, Alarmierung sowie Bekämpfung von Entstehungsbränden.“ Weitere Arbeitsschutzregeln, in denen vorbeugender Brandschutz thematisiert wird, sind die ASR 1.3, die von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen handelt, sowie die ASR 2.3, in der es um Flucht- und Rettungspläne geht.
Zusätzliche Vorschriften finden sich zum Beispiel in den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung, die sich in Ausgabe 205-001 der DGUV Information der Umsetzung betrieblicher Brandschutzmaßnahmen in der Praxis findet, oder auch in den Anforderungen des VdS (Verband der Sachversicherer).

Ziele beim vorbeugenden Brandschutz

Auch wenn es bereits mehrmals angedeutet wurde, soll es in diesem Abschnitt nochmals in aller Deutlichkeit geklärt werden: Was will vorbeugender Brandschutz bewirken? Die Antwort hierauf ist einfach: Brände verhindern. Dazu gehört, alle Risiken, die das Ausbrechen eines Feuers begünstigen, zu erkennen und zu eliminieren. Vorbeugender Brandschutz bedeutet aber auch, präventiv Maßnahmen zu ergreifen, falls es doch zu einem Feuer kommt. In Betrieben gehört dazu zum Beispiel die Festlegung von Fluchtwegen oder das Bereitstellen von Feuerlöschern. Mit allen Maßnahmen, die hier dazugehören, will vorbeugender Brandschutz dafür sorgen, Menschen zu schützen.
Übrigens: Vorbeugender Brandschutz wird in Deutschland sehr ernst genommen – die Vorgaben hierzulande sind so streng wie nahezu nirgendwo sonst. Dennoch sterben jedes Jahr bis zu 500 Menschen durch Brände oder deren Folgen. Das unterstreicht, wie wichtig vorbeugender Brandschutz und die Aufklärung darüber nach wie vor ist.

Vorbeugender Brandschutz – die drei Säulen

Vorbeugender Brandschutz basiert auf drei Säulen: baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz. Baulicher Brandschutz umfasst Maßnahmen wie brandschutzgerechte Raumaufteilung, feuerfeste Materialien und die Planung von Flucht- und Rettungswegen, die bereits beim Bau berücksichtigt und bei Änderungen am Gebäude angepasst werden müssen. Anlagentechnischer Brandschutz beinhaltet technische Systeme wie Rauchmelder, Brandmeldeanlagen, Sprinkler, Hydranten und Feuerlöscher, die regelmäßig gewartet werden müssen. Organisatorischer Brandschutz setzt auf die Schulung von Mitarbeitern – etwa Brandschutzbeauftragte, Räumungs- und Brandschutzhelfer – die im Ernstfall Evakuierungen koordinieren und Brände eindämmen. Alle drei Bereiche greifen ineinander und sorgen gemeinsam für umfassende Sicherheit.

Vorbeugender Brandschutz – Beispiele für konkrete Maßnahmen

Vorbeugender Brandschutz umfasst zahlreiche bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen, um Brände zu verhindern oder schnell einzudämmen. Dazu zählen feuerbeständige Decken, Wände, Brandschutzverglasungen, spezielle Türen und Beschichtungen sowie die Organisation und Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen. Anlagentechnischer Brandschutz beinhaltet Brandmeldeanlagen, Rauchmelder, Sprinkler, Hydranten und Feuerlöscher, deren Wartung und Zugänglichkeit stets gewährleistet sein muss. Auch das Eliminieren von Zündquellen, Rauchverbote, sichere Lagerung brennbarer Stoffe und das Freihalten von Löschwasserstellen sind wichtige Maßnahmen. Regelmäßige Übungen, Schulungen und die Benennung von Verantwortlichen sorgen dafür, dass alle im Ernstfall richtig reagieren. Zudem unterstützt vorbeugender Brandschutz die Feuerwehr durch freie Zufahrtswege und gesicherten Zugang zum Gebäude.

Vorbeugender Brandschutz – Zuständigkeit und Verantwortung

Vorbeugender Brandschutz spielt in vielen Berufen und Weiterbildungen eine wichtige Rolle – von Fachplanern und Sachverständigen bis hin zu Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfern. Architekten und Ingenieure können sich durch spezielle Fachfortbildungen zum Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz qualifizieren und Bauherren bei der Umsetzung gesetzlicher Vorschriften beraten. Wer noch tiefer einsteigen möchte, kann eine Weiterbildung zum Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz absolvieren und die Einhaltung sowie Wirksamkeit von Brandschutzmaßnahmen kontrollieren. Auch Masterstudiengänge oder Fernstudiengänge bieten die Möglichkeit, sich umfassend mit vorbeugendem Brandschutz zu beschäftigen und individuelle Brandschutzkonzepte zu erstellen. Der TÜV sowie weitere Anbieter führen zahlreiche Aus- und Fortbildungen durch und zertifizieren unter anderem Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer und Räumungshelfer. Die hohe Bedeutung des Themas zeigt sich auch an der Vielzahl aktueller Stellenangebote für vorbeugenden Brandschutz auf Jobportalen.

Kontaktieren Sie uns für ihr nächstes Projekt!

FAQ zum vorbeugenden Brandschutz

Nach oben scrollen