Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer im Unternehmen: Wichtigkeit, Ausbildung und Rechtsvorschriften

Brandschutzhelfer: Ihre Rahmenbedingungen

laut Arbeitsschutzgesetz

Brandschutzhelfer sind im Unternehmen ein zentraler Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes. Sie unterstützen dabei, Brände möglichst früh zu erkennen, erste Maßnahmen einzuleiten und vor allem Menschen sicher aus dem Gebäude zu bringen. Dabei geht es nicht darum, einen Vollbrand zu bekämpfen – sondern darum, in der Entstehungsphase richtig zu handeln, die richtigen Stellen zu alarmieren und Flucht- sowie Rettungswege zu sichern. Genau deshalb ist die Rolle der Brandschutzhelfer nicht „frei wählbar“, sondern in mehreren Vorschriften indirekt und direkt verankert.

Für die rechtliche Einordnung sind vor allem das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenregeln (ASR A2.2) sowie die Vorgaben der DGUV relevant. Diese Regelwerke greifen ineinander: Das ArbSchG beschreibt die Grundpflichten des Arbeitgebers (Beurteilung, Dokumentation, Organisation), die ASR konkretisiert Anforderungen in Arbeitsstätten, und die DGUV liefert praxisnahe Vorgaben zur Unterweisung und Qualifizierung. Wer diese Rahmenbedingungen sauber umsetzt, reduziert Risiken, erhöht die Handlungssicherheit im Ernstfall und kann gegenüber Behörden, Versicherungen und internen Audits nachvollziehbar belegen, dass der Brandschutz im Betrieb strukturiert organisiert ist.

Rahmenbedingungen für Brandschutzhelfer laut Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz bildet die Grundlage dafür, dass Brandschutz im Betrieb nicht nur „empfohlen“, sondern als Teil der allgemeinen Arbeitsschutzorganisation verstanden wird. Für Brandschutzhelfer bedeutet das: Ihre Benennung, Anzahl und Schulung ergeben sich nicht aus Bauchgefühl, sondern aus dem, was der Arbeitgeber im Rahmen seiner Pflichten systematisch prüfen und festlegen muss. Das ArbSchG verlangt, dass Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt werden, dass daraus konkrete Schutzmaßnahmen abgeleitet werden und dass diese Maßnahmen im Betrieb auch tatsächlich funktionieren.

Gerade beim Brandschutz ist die Praxis entscheidend: Ein Plan im Ordner reicht nicht, wenn im Ernstfall niemand zuständig ist oder Abläufe unklar sind. Das Arbeitsschutzgesetz sorgt deshalb indirekt dafür, dass Unternehmen Verantwortlichkeiten definieren, Mitarbeitende informieren und Notfallmaßnahmen so organisieren, dass sie im Alltag realistisch umsetzbar sind. Brandschutzhelfer sind dabei ein wichtiger Baustein, weil sie die Schnittstelle zwischen „Papierlage“ und tatsächlichem Verhalten im Ernstfall bilden. In vielen Betrieben ergänzt diese Rolle die Arbeit eines Brandschutzbeauftragten, insbesondere wenn es um Organisation, Zuständigkeiten und wiederkehrende Abläufe geht.

§ 5 ArbSchG: Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)

Paragraf 5 verlangt vom Arbeitgeber eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Dies betrifft die Gestaltung und Einrichtung von Arbeitsstätten sowie physikalische, chemische und biologische Einwirkungen. Nach Sicherheits- und Brandgefahren müssen Maschinen und Anlagen, Geräte und Arbeitsstoffe ebenfalls nach der Gefährdung beurteilt werden. Für den betrieblichen Brandschutz ist das ein entscheidender Punkt, weil die Gefährdungsbeurteilung die Grundlage dafür ist, welche Risiken im Unternehmen realistisch auftreten können und wie schnell sich ein Brand entwickeln könnte.

In der Praxis umfasst das beispielsweise die Frage, wo Zündquellen entstehen können, welche Brandlasten vorhanden sind, wie Fluchtwege verlaufen und ob bestimmte Bereiche (z. B. Lager, Werkstatt, Technikräume) ein erhöhtes Risiko haben. Daraus ergibt sich, wie viele Brandschutzhelfer sinnvoll sind, wo sie im Gebäude „abgedeckt“ sein müssen und welche Inhalte in der Schulung besonders wichtig sind.

Gleichzeitig hilft die Gefährdungsbeurteilung dabei, Prioritäten zu setzen: In manchen Betrieben ist die Evakuierung das Hauptthema, in anderen ist der sichere Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen oder das Verhindern von Rauch- und Paniksituationen besonders relevant. Je sauber § 5 umgesetzt wird, desto besser lässt sich die Brandschutzorganisation im Unternehmen begründen und optimieren – und genau diese Logik wird im Glossar Brandschutzhelfer kompakt zusammengeführt.

§ 6 ArbSchG: Dokumentation (Nachweis & regelmäßige Überprüfung)

Paragraf 6 verlangt ausdrücklich eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung sowie der vom Arbeitgeber festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen. Dazu gehören auch dokumentierte, regelmäßige Überprüfungen. Vor allem Gefahren mit Personenschäden (Unfälle mit Verletzungen oder Todesfolge) müssen erfasst und gemeldet werden. Für Brandschutzhelfer ist das besonders wichtig, weil der Brandschutz im Betrieb nicht nur geplant, sondern auch dauerhaft nachweisbar organisiert sein muss.

Dokumentation bedeutet in der Praxis: Es muss nachvollziehbar sein, welche Risiken bewertet wurden, welche Maßnahmen daraus abgeleitet sind und wie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen überprüft wird. Dazu zählen auch Schulungsnachweise, interne Unterweisungen, organisatorische Festlegungen und – je nach Betrieb – Protokolle über Übungen oder Begehungen.

Regelmäßige Überprüfungen sind deshalb so relevant, weil sich Betriebe verändern: Personalwechsel, neue Maschinen, Umbauten oder veränderte Arbeitsabläufe können die Ausgangslage schnell verschieben. Eine gute Dokumentation sorgt dafür, dass Verantwortliche jederzeit erkennen können, ob die Brandschutzorganisation noch passt oder angepasst werden muss. Wenn du dazu eine konkrete Einschätzung für deinen Betrieb brauchst, ist der schnellste Weg eine kurze Anfrage über Kontakt.

§ 10 ArbSchG: Aufgaben, Benennung und Schulung

Paragraf 10 (insbesondere Absatz 2) bezieht sich auf die Organisation von Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung. Um diese Maßnahmen geordnet und effizient durchführen zu können, müssen benannte Personen – darunter auch Brandschutzhelfer – entsprechend geschult werden. Das Ziel ist, dass im Ernstfall nicht improvisiert wird, sondern klare Abläufe greifen: Alarmierung, Einleitung erster Maßnahmen, Unterstützung der Evakuierung und Übergabe an die Rettungskräfte.

Für Brandschutzhelfer bedeutet das konkret: Sie müssen wissen, wie sie sich selbst schützen, wie sie Entstehungsbrände richtig einschätzen und wann der Rückzug zwingend ist. Ebenso müssen sie Evakuierungswege kennen, typische Fehlerquellen im Betrieb erkennen (z. B. blockierte Fluchtwege) und im Ernstfall ruhig kommunizieren können.

Nachschulungen sind in regelmäßigen Abständen nötig, weil Wissen ohne Praxis schnell verloren geht und weil sich betriebliche Rahmenbedingungen ändern können. Gerade bei seltenen Ereignissen wie Bränden ist Routine entscheidend: Wer Abläufe nur theoretisch kennt, reagiert im Ernstfall oft zu langsam oder unsicher.

Gesetzeslage nach ASR A2.2 zur Brandschutzhelfer-Pflicht

Die ASR A2.2 regelt seit 2012, wie viele Brandschutzhelfer im Unternehmen geschult sein sollten. Als Richtwert gilt: Bei Firmen ab 20 Mitarbeitenden sind mindestens 5 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer auszubilden. Wichtig ist dabei, dass diese Quote als Mindestwert verstanden wird – nicht als „perfekte Lösung“ für jeden Betrieb. Denn die ASR lässt bewusst Raum für die individuelle Einschätzung: Ergibt die Gefährdungsbeurteilung einen höheren Bedarf, muss die Anzahl pro Unternehmen passend festgelegt werden.

In der Praxis spielen dabei Faktoren wie Gebäudegröße, Etagen, Schichtbetrieb, Publikumsverkehr, Lagerbereiche oder besondere Brandlasten eine Rolle. Zusätzlich obliegt es dem Arbeitgeber, mehr Personen zu bestimmen, um Ausfälle abzufangen und die Abdeckung im Gebäude sicherzustellen. Eine namentliche Nennung ist nicht zwingend der Kernpunkt; entscheidend ist, dass im Alltag tatsächlich genügend geschulte Personen verfügbar sind.

Auch die Frage, welche Brandschutzhelfer wie oft Auffrischung bekommen sollten, ist Teil einer realistischen Planung: Wenn Teams wechseln, neue Mitarbeitende dazukommen oder sich Arbeitsbereiche verändern, muss die Organisation nachgezogen werden. Wer dazu eine ausführliche Einordnung sucht, findet sie im Beitrag Brandschutzhelfer im Unternehmen.

Brandschutzhelfer-Ausbildung nach DGUV (Unterweisung & Qualifikation)

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verlangt für neue Mitarbeitende eine Erstunterweisung zu den wichtigsten Brandschutzaspekten im Unternehmen. Darüber hinaus ist eine Information aller Mitarbeitenden in der Regel einmal jährlich gefordert. Diese Unterweisungen sind wichtig, weil Brandschutz nicht nur Aufgabe einzelner Helfer ist: Je besser die gesamte Belegschaft informiert ist, desto schneller und geordneter läuft eine Evakuierung ab, und desto geringer ist das Risiko von Fehlverhalten im Ernstfall.

Brandschutzhelfer werden zusätzlich ausdrücklich benannt und durchlaufen eine Ausbildung in Theorie und Praxis. Sie sollen Feuerlöscheinrichtungen sicher bedienen, Entstehungsbrände richtig einschätzen und dabei konsequent Eigengefährdungen vermeiden. Ebenso gehört das regelmäßige Üben der geordneten Flucht im Brandfall dazu, damit Abläufe nicht nur auf dem Papier existieren. Die Einweisung in die Aufgaben der Brandschutz- und Evakuierungshelfer übernimmt versiertes Fachpersonal, damit Inhalte korrekt vermittelt und praktisch trainiert werden.

Wenn du die Ausbildung organisatorisch sauber aufsetzen möchtest (inklusive Zuständigkeiten und Nachweisen), ist Kontakt der direkte Einstieg.

Auswahl geeigneter Mitarbeitender für die Brandschutzhelfer-Ausbildung

Geeignete Mitarbeitende für die Brandschutzhelfer-Ausbildung sind fest im Unternehmen integriert, kennen die Räumlichkeiten und sind möglichst regelmäßig vor Ort. Häufig sind Vollzeitkräfte dafür besonders geeignet, weil sie im Alltag zuverlässig verfügbar sind und typische Abläufe im Betrieb gut kennen. Optimal ist es, wenn Mitarbeitende die Aufgabe freiwillig übernehmen und sich auch zwischen den Schulungen eigenständig weiterbilden – das erhöht die Handlungssicherheit und stärkt die Sicherheitskultur im Unternehmen.

Wichtige persönliche Voraussetzungen sind Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit und ein ruhiger Kopf im Ernstfall. Brandschutzhelfer müssen in Stresssituationen klar handeln und verständlich anweisen können, ohne Panik zu erzeugen. Nicht geeignet sind häufig Aushilfen, Teilzeitkräfte, reine Vertretungen, überwiegend im Homeoffice tätige Personen oder Außendienstmitarbeitende, weil sie im Ernstfall nicht zuverlässig vor Ort sind. Auch körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen müssen berücksichtigt werden, da Brandschutzhelfer im Notfall aktiv unterstützen sollen – etwa bei der Evakuierung oder beim Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.

In vielen Betrieben ist die Abstimmung mit einem Brandschutzbeauftragten sinnvoll, um Auswahl, Organisation und Dokumentation sauber zu verzahnen.

Wiederholung, Praxisfaktoren und weiterführende Inhalte

Brandschutzhelfer müssen ihre Ausbildung in passenden Abständen auffrischen, damit Wissen und Handlungssicherheit erhalten bleiben. Als Orientierung gilt häufig ein Intervall von drei bis fünf Jahren, sofern sich die Rahmenbedingungen im Unternehmen nicht ändern. In der Praxis sind jedoch frühere Auffrischungen oft sinnvoll oder erforderlich – etwa bei neuen Werkstoffen, geänderten Produktionsabläufen, Umbauten, Versetzungen, Teamwechseln oder dem Austausch von Feuerlöschtechnik. Entscheidend ist, dass Brandschutzhelfer stets mit aktuellen Risiken, Räumlichkeiten und technischen Neuerungen vertraut sind und Abläufe im Ernstfall sicher sitzen.

Auch die Mindestquote von 5 % sollte regelmäßig gegen die Realität geprüft werden: Urlaub, Krankheit, Fortbildung, Schichtmodelle und Fluktuation beeinflussen, ob im Ernstfall wirklich genügend geschulte Personen verfügbar sind. Gerade in größeren Objekten oder bei erhöhtem Risiko ist es oft sinnvoll, mehr als das Minimum auszubilden und Zuständigkeiten so zu verteilen, dass mehrere Bereiche gleichzeitig abgedeckt sind. Wenn du die Inhalte vertiefen möchtest, findest du den ausführlichen Ratgeber direkt im Artikel Brandschutzhelfer im Unternehmen. Für konkrete Fragen oder Unterstützung ist Kontakt der schnellste Weg.

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Brandschutzhelfer – Häufig gestellte Fragen

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