Rahmenbedingungen für Brandschutzhelfer
laut Arbeitsschutzgesetz
Empfohlene Anzahl an Mitarbeitern zum Brandschutz und Evakuierungshelfer
Vorgeschrieben sind fünf Prozent der Mitarbeiter im Unternehmen als Brandschutzhelfer. Dies gilt als Minimum in Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern. Doch auch KMU mit weniger Mitarbeitern sind auf die schulische und praktische Erfahrung mehrerer Ersthelfer angewiesen. Sicherheitshalber können sich mehr als die vorgeschriebenen Fachkräfte die Verantwortung teilen. Abweichungen von der Empfehlungen sind nötig, wenn die Brandgefährdung im Unternehmen höher als im Normalfall ist. Auch bei Gewerbeobjekten mit besonders großer Fläche müssen Brandschutzhelfer im Ernstfall besser an mehreren Stellen die Brandschutzhelfer Pflicht erfüllen. Ebenfalls benötigen gehandicapte Mitarbeiter in inklusiven Unternehmen mehr Unterstützung. In den empfohlenen Prozentsatz muss langfristig auch einkalkuliert werden, welches Mitarbeiteraufkommen bei Urlaub, Krankheit, Fortbildung oder häufigem Personalwechsel überhaupt vorhanden ist. Brandschutzhelfer aus befristeten Arbeitsverträgen sind vielleicht gar nicht lange genug als Brandschutz Ersthelfer verfügbar. Solche Richtwerte sollten regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Qualifikation und Weiterbildung von Brandschutzhelfern
Brandschutzhelfer erwerben ihre Qualifikation meist durch eine spezielle betriebliche Ausbildung, die sie auf ihre Aufgaben als Brandschutz- und Evakuierungshelfer vorbereitet. Es gibt jedoch unterschiedliche Stufen der Fachkunde: Hochschulabsolventen im Bereich Brandschutz verfügen über tiefgehendes theoretisches und praktisches Wissen, arbeiten aber meist extern und benötigen für den Einsatz im Unternehmen oft eine Nachschulung zu den betrieblichen Gegebenheiten. Mitglieder von Werk- oder Berufsfeuerwehren sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit bringen ebenfalls umfangreiche Kenntnisse mit und können interne Schulungen übernehmen oder im Gefahrenfall koordinierend eingreifen.
Betriebliche Brandschutzhelfer mit Prüfungsnachweis sichern im Ernstfall die Fluchtorganisation, bedienen Feuerlöschtechnik und leisten Hilfe im Brandanfangsstadium. Die Gültigkeit ihrer Zertifikate ist für Versicherungen und Behörden relevant. Mindestens einmal jährlich sollte die Ausbildung aufgefrischt werden – je weniger Vorkenntnisse vorliegen, desto häufiger sind Fortbildungen nötig. Spätestens bei neuen Vorschriften ist eine erneute Schulung verpflichtend.
Besonderheiten und Aufgaben von Brandschutzhelfern auf Baustellen
Auf Baustellen ändern sich die Brandgefahren und Arbeitsbedingungen laufend, weshalb Brandschutzhelfer stets über aktuelle Feuerlöscheinrichtungen und Evakuierungswege informiert sein müssen. Der Arbeitgeber entscheidet, wie oft die Schulung wiederholt wird – insbesondere bei Veränderungen am Baufortschritt oder bei neuen Gefährdungen ist eine Auffrischung nötig. Für stationäre Bereiche wie Bürocontainer oder Werkstätten gelten andere Vorgaben als für wechselnde Montagearbeiten, etwa Schweißen oder Lackieren. Eine erhöhte Anzahl geschulter Brandschutzhelfer ist sinnvoll, da Teamzusammensetzungen sich häufig ändern und Ersatz bei Ausfällen gewährleistet sein muss. Überwachungspersonal eignet sich besonders, da es Gefahren frühzeitig erkennt.
Die Aufgaben der Brandschutzhelfer reichen von der regelmäßigen Kontrolle von Fluchtwegen und Brandschutzeinrichtungen über die Durchführung von Alarmübungen bis hin zur Einweisung der Feuerwehr im Ernstfall. Sie bekämpfen Entstehungsbrände, alarmieren Rettungskräfte und organisieren die Evakuierung, wobei sie besonders auf die Rettung behinderter Personen achten. Durch regelmäßige Schulungen und praktische Übungen bleiben Brandschutzhelfer auf Baustellen handlungsfähig und gewährleisten maximale Sicherheit für alle Beschäftigten.
